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Staatsfolter-Prozess: Angeklagter zu lebenslanger Haft verurteilt

Archivmeldung vom 13.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Im weltweit ersten Prozess um Staatsfolter in Syrien vor dem Oberlandesgericht Koblenz ist der Hauptangeklagte zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das OLG sprach den 58-Jährigen am Donnerstag unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig.

Gemäß Anklageschrift des Generalbundesanwalts waren dem Mann 58-facher Mord, eine Vergewaltigung und eine schwere sexuelle Nötigung zur Last gelegt worden. Der Angeklagte soll dem syrischen Geheimdienst angehört haben. Als Leiter der sogenannten Ermittlungseinheit der für den Raum Damaskus zuständigen Abteilung des Geheimdienstes soll er auch Aufsicht über das an die Ermittlungseinheit angeschlossene Al-Kathib-Gefängnis geführt und dieses geleitet haben. In dem Gefängnis waren im Tatzeitraum zwischen Ende April 2011 und Anfang September 2012 mindestens 4.000 Gefangene inhaftiert, die bei ihren Vernehmungen auf verschiedene Weise gefoltert worden sein sollen. Bereits im Februar 2021 war ein Mitangeklagter in dem Staatsfolter-Prozess zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Hintergrund des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Koblenz ist das sogenannte Weltrechtsprinzip. Dieses erlaubt die weltweite Verfolgung von Straftaten, unabhängig vom Tatort und von der Nationalität von Täter und Opfer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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