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Lammert unterstützt deutsch-namibischen Dialogprozess über die Vergangenheit

Archivmeldung vom 26.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Norbert Lammert Bild: CDU/CSU-Fraktion
Norbert Lammert Bild: CDU/CSU-Fraktion

Bundestagspräsident Norbert Lammert hat seine weitere Unterstützung für den Dialog- und Versöhnungsprozess zwischen Deutschland und Namibia zugesagt. Gegenüber dem Sondergesandten der Republik Namibia, Zedekia Josef Ngavirue, erklärte Lammert mit Blick auf die blutige deutsche Kolonialherrschaft in Südwestafrika, der Versöhnungsprozess müsse so gestaltet werden, dass er dauerhaft sei und möglichst breite, parlamentarische wie außerparlamentarische Unterstützung und Akzeptanz in beiden Ländern finde.

Lammert weiter: "Der deutsche Sondergesandte, der langjährige Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses und frühere Bundestagsabgeordnete Ruprecht Polenz, erläuterte den Stand des Dialogprozesses, der Ende 2015 in Windhoek aufgenommen wurde. Ziel des Dialogs sei, eine gemeinsame Sprache zu den historischen Ereignissen in Südwestafrika zu finden, eine deutsche Entschuldigungs-Erklärung und deren Annahme durch Namibia zu ermöglichen sowie materielle, zukunftsgerichtete Maßnahmen der deutschen Seite zu entwickeln.

Beide Seiten waren sich in dem Willen einig, die gemeinsamen Ziele einer dauerhaften Versöhnung trotz noch vorhandener Schwierigkeiten in beiderseitigem Interesse zu lösen und die Gespräche zum Dialogprozess noch in diesem Jahr abzuschließen.

Bundestag und Bundesregierung haben sich wiederholt zur historischen, politischen und moralischen Verantwortung Deutschlands für Namibia bekannt und den Aufbau von bilateralen Beziehungen mit besonderem Charakter gefordert. 2007 wurde die „Deutsch-namibische Sonderinitiative der Versöhnung“ gestartet, für die von Deutschland zusätzlich zur bilateralen Entwicklungszusammenarbeit insgesamt 20 Millionen Euro bereitgestellt wurden. Die Mittel sollen der Kommunalentwicklung in den Siedlungsgebieten derjenigen Volksgruppen dienen, die besonders unter der deutschen Kolonialherrschaft gelitten haben. Mit der Sonderinitiative werden insbesondere auch Ziele der Armutsbekämpfung und der Mitbestimmung sowie der Begegnung und Verständigung verbunden."

Deutscher Bundestag

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