EU plant einheitliches Asylrecht in Europa
Archivmeldung vom 09.07.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Brüsseler EU-Kommission plant Medienberichten zufolge ein einheitliches Asylrecht für Europa, das die seit der Grundgesetzänderung von 1993 in Deutschland geltenden Verschärfungen erheblich lockern würde.
Nach Informationen der "Bild"-Zeitung sehen die Pläne der EU-Kommission eine Aufhebung der so genannten Flughafenregelung vor. Scheinasylanten dürften dann nicht mehr in Transitzonen festgehalten und unverzüglich abgeschoben werden. Zudem wolle Brüssel auch die Dauer von Asylverfahren vereinheitlichen. Die EU-Kommission strebe verbindliche Fristen von sechs Monaten mit sechs Monaten Verlängerung in allen Mitgliedsstaaten an. Asylbewerber sollen zur "Sicherstellung der Verfahrensfähigkeit" europaweit Anspruch auf ärztliche Untersuchung haben.
Quelle: dts Nachrichtenagentur
Nachträgliche Ergänzung zum Artikel:
Zum heutigen Bericht einer großen deutschen Zeitung zum künftigen Asylverfahren in der Europäischen Union stellt die Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland folgendes fest:
Die EU-Staaten haben sich das Ziel gesetzt, im Interesse aller Länder bis 2012 ein einheitliches europäisches Asylsystem zu schaffen. Dafür hat die EU-Kommission 2008 und 2009 eine Reihe von Legislativvorschlägen vorgelegt. Natürlich können sich daraus Änderungen an einzelnen Punkten der nationalen Verfahren ergeben mit dem Ziel effiziente Prozeduren bei gleichzeitigen hohen Schutzstandards europaweit sicher zu stellen. Allerdings werden wichtige Punkte aus diesen Vorschlägen in dem Zeitungsbericht falsch dargestellt.
Es kann keine Rede davon sein, dass der Kern des deutschen Asylrechts durch die Vorschläge angetastet wird oder Asylbetrügern Tür und Tor geöffnet werden.
- Verfahren an den Grenzen, einschließlich Flughäfen: Die
Kommission will Asylverfahren an den Grenzen - wie das deutsche
Flughafenverfahren - nicht verbieten. Es bliebe nach den
Vorschlägen möglich, direkt bei der Einreise an der Grenze
Anträge abzulehnen. Beispielsweise dann, wenn ein Antragsteller
aus einem sicheren Land kommt oder sein Antrag offensichtlich
unbegründet ist. Die EU-Staaten könnten solche Asylbewerber auch
weiterhin an der Grenze und Flughäfen festhalten, falls dies
nötig sein sollte.
- Dauer des Verfahrens: Die Kommission hat vorschlagen, dass über
einen Asylantrag normalerweise innerhalb von 6 Monaten
erstinstanzlich entschieden werden soll. In besonders komplexen
Fällen wäre eine doppelt so lange Dauer möglich. Dies entspricht
der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer in den Mitgliedstaaten.
Ein schnelles Verfahren ist sowohl im Interesse vom Aufnahmeland
und auch in dem des Bewerbers. Die Obergrenze gilt allerdings
nur für die Erstentscheidung. Widerspruchsverfahren könnten
länger dauern.
- Zugang zu Sozialsystemen: Kein Mitgliedstaat wird verpflichtet
den Zugang zum nationalen Sozialsystem zu gewähren. Eine
Gleichstellung bei der Sozialhilfe ist ebenfalls nicht geplant.
Natürlich sollen Asylbewerber menschenwürdig aufgenommen werden,
wobei die Sozialhilfe für Einheimische in manchen Fällen
berücksichtigt werden soll. Keineswegs soll dies aber durch eine
Gleichbehandlung bei Sozialleistungen geschehen.
- Bleiberecht für Geschwister: Die Kommission hat kein generelles Bleiberecht für Geschwister vorgeschlagen. Wir wollen aber verhindern, dass minderjährige Geschwister auseinander gerissen werden. Wir haben deshalb vorgeschlagen, dass minderjährige Brüder oder Schwestern von minderjährigen Asylbewerbern als Familie gelten. Dies entspricht der UN-Kinderrechtscharta und der EU-Grundrechtecharta.