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Nawalny darf nicht zur Präsidentschaftswahl antreten

Archivmeldung vom 27.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Alexei Nawalny (2013)
Alexei Nawalny (2013)

Foto: IlyaIsaev
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der russische Oppositionspolitiker Alexei Nawalny darf nicht zur Präsidentschaftswahl am 18. März 2018 antreten. Das meldeten russische Medien am Montag.

Zwar hatte Nawalny die notwendige Anzahl an Unterstützern bei der Wahlkommission nachgewiesen, wegen einer umstrittene Vorstrafe wurde er aber wie erwartet nicht zugelassen. Präsident Putin hatte Anfang 2013 ein Gesetz in der Duma eingebracht, das Vorbestraften verbietet, bei Wahlen zu kandidieren. Dabei sind die angeblichen Vorstrafen Nawalnys zweifelhaft. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügte eine Verurteilung Nawalnys wegen Veruntreuung als "willkürlich".

Erst am Sonntag waren landesweit mehr als 15.000 Menschen auf die Straße gegangen, um die Wahlkommission unter Druck zu setzen. "Eine Wahl ohne uns ist keine Wahl", hatte Nawalny gesagt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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