BAMF lehnt meiste Anträge auf Familiennachzug aus Griechenland ab
Archivmeldung vom 13.06.2020
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Freigeschaltet durch André OttDas Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in den ersten vier Monaten des Jahres den Großteil der Anträge auf Familienzusammenführung von Flüchtlingen aus Griechenland abgelehnt.
Wie aus einer Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten, hatte Griechenland zwischen dem 1. Januar und dem 30. April diesen Jahres in 632 Fällen sogenannte Aufnahmeersuchen an Deutschland gestellt, weil ein dort registrierter Flüchtling bereits ein Familienmitglied in Deutschland hat.
In 523 Fällen lehnte das BAMF es aber ab, diese Menschen aufzunehmen.
Die Ablehnungsquote ist damit im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich gestiegen: Wurden zwischen Januar und Mitte Mai 2019 noch 75,4 Prozent solcher Anträge abgelehnt, waren es 2020 bereits 82,75 Prozent, berichten die Funke-Zeitungen. In den Jahren davor war der Anteil der genehmigten Familienzusammenführungen deutlich höher gewesen. Die Linken-Abgeordnete Gökay Akbulut kritisierte das Verhalten der Behörde scharf. "Diese Ablehnungen führen dazu, dass die Geflüchteten weiter in miserablen Zuständen in den sogenannten Hotspots an der EU-Außengrenze in Griechenland oder anderen Lagern ausharren müssen", sagte sie den Funke-Zeitungen.
"Unter Corona sind die Bedingungen in den Elendslagern noch katastrophaler geworden." Gerade in der derzeitigen Diskussion um die Aufnahme von Flüchtlingen aus den Hotspots in Griechenland solle das BAMF bei Dublin-Familienzusammenführungen alle rechtlichen Möglichkeiten einer Aufna hme ausschöpfen und nicht wie bisher eine Blockadehaltung einnehmen, so Akbulut weiter. "Das BAMF könnte hier Humanität zeigen und von seiner restriktiven Annahmepraxis Abstand nehmen." In den Lagern auf den griechischen Inseln harren noch immer zehntausende Flüchtlinge unter elenden Bedingungen aus, darunter viele Kinder. Nach der sogenannten "Dublin-Verordnung" der Europäischen Union kann ein Mitgliedstaat einen Antrag auf Übernahme des Asylverfahrens stellen, wenn der Flüchtling Angehörige in dem jeweils anderen EU-Staat hat. Der Zusammenhalt der Familien und der Schutz von Kindern genießt im EU-Asylrecht besonderen Schutz.
Quelle: dts Nachrichtenagentur