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Armenisch-amerikanische Anwälte wollen mit deutschen Stellen Entschädigung für Völkermord an Armeniern diskutieren

Archivmeldung vom 08.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Drei armenisch-amerikanische Anwälte, Brian S. Kabateck, Mark J. Geragos and Vartkes Yeghiayan, befinden sich zurzeit in Berlin und versuchen ein Treffen mit den Vertretern der Deutschen Bank und der Dresdner Bank zu initiieren, bei dem Forderungen aufgrund des Völkermords an den Armeniern diskutiert werden sollen, der 1915 in der heutigen Türkei begangen wurde.

Bislang lehnen die Banken eine Teilnahme an dem Treffen ab. Die Anwälte haben im vergangenen Jahr einen Prozess gegen die Deutsche Bank und die Dresdner Bank angestrengt. Bei der Klage geht es darum, dass die beiden Banken die vor 1915 von armenischen Familien deponierten Gelder und Besitztümer einbehalten haben sollen und außerdem andere, von der türkischen Regierung erbeutete Werte zurückgehalten hätten. (Varoujan Deirmenjian et. al. v. Deutsche Bank, A.G., Dresdner Bank, A.G. et al., 13. Januar 2006, Los Angeles Superior Court).

Bei ihrem Besuch in Berlin werden sich die Anwälte am 10. Mai mit deutschen Behördenvertretern treffen, um die Probleme im Zusammenhang mit der Deutschen Bank, der Dresdner Bank und dem Völkermord an den Armeniern zu besprechen. Dabei treffen die Anwälte auf den Leiter der Abteilung für Internationales Recht beim Auswärtigen Amt, Dr. Götz Schmidt-Bremme, und auf seine Mitarbeiterin Dr. Barbara Bruzzone.

Hierzu Brian S. Kabateck, Partner in der kalifornischen Rechtskanzlei Kabateck Brown Kellner: "Die deutsche Regierung hat den Völkermord an den Armeniern sehr bereitwillig anerkannt. Die Türkei behauptet, der Völkermord habe gar nicht stattgefunden. Es ist eine Schande, dass die Deutsche Bank und die Dresdner Bank sich auf die Seite der Türkei schlagen und sich nicht dazu verpflichtet fühlen, die Besitztümer zurückzugeben, die den Armeniern rechtmäßig zustehen. In diesem Handeln findet die Verachtung und Erniedrigung einer Gruppe von Menschen ihre Fortsetzung, die entsetzliches Leid zu ertragen hatte."

Die Anwälte der Deutschen Bank in den Vereinigten Staaten meinen hierzu, dass die Banken sich nicht mit den Klagevertretern treffen würden, bevor nicht die laufenden Bemühungen um eine Disqualifizierung der Anwälte wegen des Vorwurfs einer Einflussnahme auf die von den Klägern beschäftigten Sachverständigen zurückgezogen würde. Mark Geragos von Geragos & Geragos hierzu: "Die von der Deutschen Bank festgelegte Vorbedingung für ein Treffen erscheint uns als klare Bestätigung der Richtigkeit unserer Klage wegen der Einflussnahme auf die Sachverständigen. Inzwischen sind nahezu alle Armenier tot, die damals den Genozid überlebt haben. Die deutschen Banken denken wahrscheinlich, dass, wenn sie nur lange genug warten, keiner mehr übrig sein wird, der seinen damaligen Besitz zurückhaben möchte. Die Armenier sind ein sehr entschlossenes Volk. Wir geben nicht auf. Heute müssen die Nachkommen der Armenier sicherstellen, dass ihre Vorfahren nicht vergessen werden."

Kabateck, Geragos und Yeghiayan waren Anfang der Woche bereits in Paris, um die Einreichung einer Sammelklage auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 17,5 Millionen Dollar bekanntzugeben. Antragsgegner ist der mächtige französische Versicherungskonzern AXA, die Forderungen stützen sich auf Ansprüche aus Lebensversicherungen, die nicht an die Erben von Versicherten ausgezahlt worden sind, die 1915 beim Völkermord an den Armeniern umkamen. (Kyurkjian et al. v. AXA, Fall Nr.: CV 02-01750 und Ouzounian et al v. AXA, Fall Nr.: CV 05-02596, U.S. District Court, Central District of California). Diese Klage ist die zweite dieser Art. Die Anwälte Kabateck, Geragos und Yeghiayan vertreten die Nachkommen der Armenier in ähnlich gelagerten Fällen auf internationaler Ebene. Im Fall Martin Marootian et al v. New York Life Insurance Company erreichten sie eine Einigung mit der New York Life, bei der sich das Versicherungsunternehmen zur Zahlung von 20 Millionen Dollar an Nachkommen von beim Genozid von 1915 ermordeten armenischen Versicherten verpflichtete.

Yeghiayan, Chef der in Glendale in Kalifornien beheimateten Kanzlei Yeghiayan & Associates: "Diese Entschädigungen haben uns einen Schritt näher an eine allgemeine Anerkennung des Genozids herangebracht. Leute, die voller Ignoranz den Völkermord an den Armeniern leugnen, besonders die Türken, die jahrelang durch staatlich geförderte Propaganda getäuscht wurden, erkennen jetzt die Realität. Sie wissen, dass diese Weltkonzerne nicht Millionen von Dollar für Entschädigungen bezahlen würden, wenn der Genozid nicht tatsächlich stattgefunden hätte."

Armenier können über die Website www.armenianinsurancesettlement.com eine Liste von Personen einsehen, die im Ottomanischen Reich zwischen 1880 and 1930 Versicherungsverträge mit der AXA abgeschlossen haben. Die Anleitungen zur Website stehen auf Englisch und auf Armenisch zur Verfügung. Zur Prüfung einer möglichen Forderungsklage muss ein Formular ausgefüllt und an eine Stelle zur Förderung der Entschädigungszahlungen geschickt werden. Der Schlusstermin für einen Antrag ist der 1. Oktober 2007.

Quelle: Pressemitteilung Rechtskanzlei Kabateck Brown Kellner

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