Armenisch-amerikanische Anwälte wollen mit deutschen Stellen Entschädigung für Völkermord an Armeniern diskutieren
Archivmeldung vom 08.05.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDrei armenisch-amerikanische Anwälte, Brian S. Kabateck, Mark J. Geragos and Vartkes Yeghiayan, befinden sich zurzeit in Berlin und versuchen ein Treffen mit den Vertretern der Deutschen Bank und der Dresdner Bank zu initiieren, bei dem Forderungen aufgrund des Völkermords an den Armeniern diskutiert werden sollen, der 1915 in der heutigen Türkei begangen wurde.
Bislang lehnen die Banken eine Teilnahme an dem Treffen ab. Die
Anwälte haben im vergangenen Jahr einen Prozess gegen die Deutsche
Bank und die Dresdner Bank angestrengt. Bei der Klage geht es darum,
dass die beiden Banken die vor 1915 von armenischen Familien
deponierten Gelder und Besitztümer einbehalten haben sollen und
außerdem andere, von der türkischen Regierung erbeutete Werte
zurückgehalten hätten. (Varoujan Deirmenjian et. al. v. Deutsche
Bank, A.G., Dresdner Bank, A.G. et al., 13. Januar 2006, Los Angeles
Superior Court).
Bei ihrem Besuch in Berlin werden sich die Anwälte am 10. Mai mit
deutschen Behördenvertretern treffen, um die Probleme im Zusammenhang
mit der Deutschen Bank, der Dresdner Bank und dem Völkermord an den
Armeniern zu besprechen. Dabei treffen die Anwälte auf den Leiter der
Abteilung für Internationales Recht beim Auswärtigen Amt, Dr. Götz
Schmidt-Bremme, und auf seine Mitarbeiterin Dr. Barbara Bruzzone.
Hierzu Brian S. Kabateck, Partner in der kalifornischen
Rechtskanzlei Kabateck Brown Kellner: "Die deutsche Regierung hat den
Völkermord an den Armeniern sehr bereitwillig anerkannt. Die Türkei
behauptet, der Völkermord habe gar nicht stattgefunden. Es ist eine
Schande, dass die Deutsche Bank und die Dresdner Bank sich auf die
Seite der Türkei schlagen und sich nicht dazu verpflichtet fühlen,
die Besitztümer zurückzugeben, die den Armeniern rechtmäßig zustehen.
In diesem Handeln findet die Verachtung und Erniedrigung einer Gruppe
von Menschen ihre Fortsetzung, die entsetzliches Leid zu ertragen
hatte."
Die Anwälte der Deutschen Bank in den Vereinigten Staaten meinen
hierzu, dass die Banken sich nicht mit den Klagevertretern treffen
würden, bevor nicht die laufenden Bemühungen um eine
Disqualifizierung der Anwälte wegen des Vorwurfs einer Einflussnahme
auf die von den Klägern beschäftigten Sachverständigen zurückgezogen
würde. Mark Geragos von Geragos & Geragos hierzu: "Die von der
Deutschen Bank festgelegte Vorbedingung für ein Treffen erscheint uns
als klare Bestätigung der Richtigkeit unserer Klage wegen der
Einflussnahme auf die Sachverständigen. Inzwischen sind nahezu alle
Armenier tot, die damals den Genozid überlebt haben. Die deutschen
Banken denken wahrscheinlich, dass, wenn sie nur lange genug warten,
keiner mehr übrig sein wird, der seinen damaligen Besitz zurückhaben
möchte. Die Armenier sind ein sehr entschlossenes Volk. Wir geben
nicht auf. Heute müssen die Nachkommen der Armenier sicherstellen,
dass ihre Vorfahren nicht vergessen werden."
Kabateck, Geragos und Yeghiayan waren Anfang der Woche bereits in
Paris, um die Einreichung einer Sammelklage auf Zahlung einer
Entschädigung in Höhe von 17,5 Millionen Dollar bekanntzugeben.
Antragsgegner ist der mächtige französische Versicherungskonzern AXA,
die Forderungen stützen sich auf Ansprüche aus Lebensversicherungen,
die nicht an die Erben von Versicherten ausgezahlt worden sind, die
1915 beim Völkermord an den Armeniern umkamen. (Kyurkjian et al. v.
AXA, Fall Nr.: CV 02-01750 und Ouzounian et al v. AXA, Fall Nr.: CV
05-02596, U.S. District Court, Central District of California). Diese
Klage ist die zweite dieser Art. Die Anwälte Kabateck, Geragos und
Yeghiayan vertreten die Nachkommen der Armenier in ähnlich gelagerten
Fällen auf internationaler Ebene. Im Fall Martin Marootian et al v.
New York Life Insurance Company erreichten sie eine Einigung mit der
New York Life, bei der sich das Versicherungsunternehmen zur Zahlung
von 20 Millionen Dollar an Nachkommen von beim Genozid von 1915
ermordeten armenischen Versicherten verpflichtete.
Yeghiayan, Chef der in Glendale in Kalifornien beheimateten
Kanzlei Yeghiayan & Associates: "Diese Entschädigungen haben uns
einen Schritt näher an eine allgemeine Anerkennung des Genozids
herangebracht. Leute, die voller Ignoranz den Völkermord an den
Armeniern leugnen, besonders die Türken, die jahrelang durch
staatlich geförderte Propaganda getäuscht wurden, erkennen jetzt die
Realität. Sie wissen, dass diese Weltkonzerne nicht Millionen von
Dollar für Entschädigungen bezahlen würden, wenn der Genozid nicht
tatsächlich stattgefunden hätte."
Armenier können über die Website
www.armenianinsurancesettlement.com eine Liste von Personen einsehen,
die im Ottomanischen Reich zwischen 1880 and 1930
Versicherungsverträge mit der AXA abgeschlossen haben. Die
Anleitungen zur Website stehen auf Englisch und auf Armenisch zur
Verfügung. Zur Prüfung einer möglichen Forderungsklage muss ein
Formular ausgefüllt und an eine Stelle zur Förderung der
Entschädigungszahlungen geschickt werden. Der Schlusstermin für einen
Antrag ist der 1. Oktober 2007.
Quelle: Pressemitteilung Rechtskanzlei Kabateck Brown Kellner