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Völkerrechtler: IStGH ist auf Kooperation der Staaten angewiesen

Archivmeldung vom 15.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
2006: Wahlplakat der Hamas in Ramallah. Auf ihm wird ein „Palästina von der See bis zum Fluss“ gefordert.
2006: Wahlplakat der Hamas in Ramallah. Auf ihm wird ein „Palästina von der See bis zum Fluss“ gefordert.

Foto: User:Ervaude
Lizenz: CC-BY-SA-2.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Streit um den palästinensischen Beitritt zum Internationalen Strafgerichtshof zeige, dass Entscheidungen im Zusammenhang mit Den Haag neben der juristischen auch immense politische Wirkungen haben können, sagte der renommierte Völkerrechtler Andreas Schüller der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Freitagausgabe).

Wenn der wegen Völkermordes mit IStGH-Haftbefehl gesuchte sudanesische Präsident Omar al-Baschir jetzt seine Kandidatur für eine Wiederwahl verkünde, würden zugleich die Grenzen des Weltstrafgerichts deutlich. "Da der IStGH nicht über eigene Polizei oder Sicherheitskräfte verfügt, ist er auf die Kooperation von Staaten angewiesen«, so der Leiter des Bereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Mit der neue Chefanklägerin Fatou Bensouda aus Gambia hätten sich die Ansätze der Strafverfolgung sichtbar verändert. Ein Meilenstein sei die Entscheidung des IStGH im vergangenen Mai gewesen, Vorermittlungen wegen Foltervorwürfen in Irak gegen Großbritannien aufzunehmen. "Grundlage dafür war unsere Strafanzeige vom Januar 2014.« Gegen die USA seien ebenfalls Vorermittlungen wegen Gefangenenmisshandlungen und Folter in Afghanistan, zu denen das ECCHR Informationen eingereicht hatte, vorangekommen. Der Strafgerichtshof "prüft inzwischen auch bei Großmächten, die sich nicht seinem Statut unterworfen haben, genauso wie gegen Mitgliedsländer wie Großbritannien, wenn man dort nicht gewillt ist, Verbrechen eigener Staatsangehöriger im Ausland aufzuklären«. Dabei dränge das ECCR darauf, möglichst schnell offizielle Ermittlungen aufzunehmen.

Quelle: neues deutschland (ots)

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