Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen Nato-freundliche-Zeitung: Keine neuen Beweise gegen Yücel

Nato-freundliche-Zeitung: Keine neuen Beweise gegen Yücel

Archivmeldung vom 01.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Stellungnahme der türkischen Regierung zur Beschwerde des Journalisten Deniz Yücel vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist dessen Anwälten zugestellt worden. In dem Dokument bringt das türkische Justizministerium keine neuen Beweise gegen Yücel vor, schreibt die "Welt" in ihrer Samstagausgabe über den Fall ihres eigenen Mitarbeiters. Vielmehr wiederhole der Schriftsatz die Vorwürfe des Haftbefehls, die auf Terrorpropaganda und Volksverhetzung lauten, und verweise auf Artikel Yücels als Beweise dafür.

Yücel ist seit Februar in der Türkei in Gefangenschaft. Er hatte im April Beschwerde vor dem EGMR gegen seine fortgesetzte Inhaftierung eingelegt. Sie verstoße unter anderem gegen seine Grundrechte auf Freiheit, Sicherheit und freie Meinungsäußerung. Das Gericht hatte die Klage angenommen und beschlossen, sie mit Vorrang zu behandeln. Die Türkei wurde daraufhin aufgefordert, zu Yücel Beschwerde Stellung zu nehmen. Das Dokument war auch deshalb mit Spannung erwartet worden, weil man sich daraus Aufschluss über den tatsächlichen Umfang der Vorwürfe erhoffte. Eine Anklageschrift gegen ihn wurde bisher nicht vorgelegt. Die Ermittlungsakten sind geheim. In dem Schriftsatz, den die Regierung bereits am Dienstag einreichte, wiederholt sie die bereits bekannten Anschuldigungen aus dem Haftbefehl.

"In den einschlägigen Artikeln des Antragstellers, die in der Begründung des Haftbefehls angeführt werden, ist erkennbar, dass er die Terrororganisation PKK als eine legitime Körperschaft erscheinen ließ", heißt es in dem Schriftsatz des türkischen Justizministeriums. Der Vorwurf bezieht sich vor allem auf ein Interview mit Cemil Bayik, dem Exil-Chef der kurdischen Organisation, das Yücel 2015 veröffentlichte. Auch zahlreiche andere türkische und internationale Journalisten haben Bayik interviewt, ohne dafür belangt zu werden. "Die Gewalttaten der Terrororganisation, vor allem im Osten und Südosten unseres Landes wurden damit gutgeheißen", heißt es nun in der türkischen Stellungnahme. Zudem habe Yücel den türkischen Präsidenten Erdogan als "Putschisten" bezeichnet.

Seine Beschwerde unter Berufung auf Menschenrechte sei nicht zulässig. Für das Grundrecht auf Freiheit und Sicherheit sowie für das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung habe die Türkei wegen des Putschversuches vom Juli 2016 eine Ausnahme geltend gemacht. Dass Yücel derzeit nicht arbeiten könne sei zudem lediglich die Folge seiner Inhaftierung. "Es kann folglich nicht behauptet werden, dass die Untersuchungshaft gegen den Antragsteller verhängt wurde, um seine journalistischen Aktivitäten zu behindern." Auch sei Yücels Beschwerde vor dem EGMR unzulässig, weil das türkische Verfassungsgericht noch nicht über die Beschwerde des Journalisten entschieden habe.

"Die Regierung weist darauf hin, dass eine Beschwerde vor diesem Gericht vor Abschluss des Verfahrens vor nationalen Gerichten oder dem nationalen Verfassungsgericht nicht vereinbar ist mit dem Subsidiaritätsprinzip, das ein grundlegendes Prinzip der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt". Demnach müssten zunächst die Gerichte eines Mitgliedsstaates einen Fall geprüft haben, bevor der EGMR ihn behandeln könne. Yücel hatte die Beschwerde vor der höchsten türkischen Instanz am 27. März eingereicht. In den acht Monaten, die seither vergangen sind, gab es dort keine Verhandlung des Falles. Dazu heißt es in dem türkischen Schriftsatz, angesichts der Vielzahl von Verfassungsklagen seit dem Putschversuch sei diese Bearbeitungszeit "durchaus angemessen".

In der Vergangenheit hat der EGMR auch Fälle behandelt, in denen der nationale Rechtsweg formal noch nicht ausgeschöpft war, wenn er befürchtete, dass dem Antragsteller aufgrund der tatsächlichen Lage in Land kein "wirksamer Beschwerdeweg" zur Verfügung steht. Dazu gehörten auch Fälle aus der Türkei. Der EGMR ist eine Institution des Europarats, dem die Türkei als eines der ersten Länder schon 1949 beitrat. Das Gericht überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention in den Mitgliedsländ! ern und ist mit Juristen aus allen Nationen des Europarats besetzt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte holzen in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige