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Bericht: Mutmaßlicher Schweizer Spion beantragt Entlassung aus U-Haft

Archivmeldung vom 13.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: wrw / pixelio.de
Bild: wrw / pixelio.de

Die Spionageaffäre zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz steuert offenbar auf einen neuen Höhepunkt zu: Laut eines Berichts des "Handelsblatts" haben die Anwälte des am 28. April 2017 in Frankfurt am Main festgenommenen Daniel M. beantragt, den Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe werde am 21. Juni über den Antrag entscheiden. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt den 54-Jährigen, von "mindestens Anfang 2012 bis mindestens 31. Dezember 2015 für den Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein", wie es im Haftbefehl heißt. Der ehemalige Polizist und Betreiber einer Detektei habe über sein "investigatives Netzwerk sachdienliche Informationen über die Aktivitäten und die Vorgehensweise deutscher Steuerbehörden" beschafft.

Sein Auftraggeber sei der Schweizer Nachrichtendient NDB gewesen. Die Verhaftung führte zu politischen Verwerfungen. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) bezeichnete das Vorgehen des Schweizer Geheimdienstes als skandalös. SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz sprach von "einem weitreichenden Vorgang". Bundesaußenminister Sigmar Gabriel telefonierte wegen der Affäre mit dem schweizerischen Außenminister Didier Burkhalter. Die Anwälte von Daniel M. weisen in ihrem Haftprüfungsantrag die Vorwürfe gegen den mutmaßlichen Spion zurück, schreibt das "Handelsblatt".

Zwar habe Daniel M. für den Schweizer Nachrichtendienst gearbeitet, sein Geld aber für andere Dienste bekommen. Laut Haftbefehl stellte Daniel M. den Schweizer Behörden Informationen zur Verfügung, die eine "Identifizierung und strafrechtliche Verfolgung der bei der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen mit dem Ankauf sogenannter Steuer-CDs befassten Beamten" ermöglichten. Die Anwälte von Daniel M. aber weisen laut "Handelsblatt" darauf hin, dass die Schweizer Bundesanwaltschaft schon 2010 konkret gegen drei deutsche Steuerfahnder ermittelten – also zwei Jahre vor der Kontaktaufnahme mit Daniel M.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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