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Berliner Anwalt verfolgt Usbekistans ehemaligen Innenminister

Archivmeldung vom 21.06.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Generalbundesanwältin Monika Harms ist von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch aufgefordert worden, die Weigerung ihres Amtsvorgängers Kay Nehm zu überprüfen, gegen den ehemaligen usbekischen Innenminister Zakir Almatow strafrechtliche Ermittlungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuleiten.

Der Berliner Anwalt Wolfgang Kaleck legt nach einem Bericht der ZEIT in Karlsruhe in dieser Woche eine formelle "Gegenvorstellung" gegen Nehms Ablehnungsbescheid vom 30. März 2006 vor. Darin widerspricht er den Rechtsauffassungen des Ende Mai aus dem Amt geschiedenen Chefs der obersten Anklagebehörde.

Kritisch äußerte sich zu Nehms Ablehnungsbescheid auch der UN-Sonderbeauftragte für Fragen der Folter, Manfred Nowak: "Das war kein Ruhmesblatt der deutschen Justiz." Nehm habe zumindest "blauäugig" argumentiert. Gerade am Fall Almatow hätte die deutsche Justiz jedoch zeigen können, dass sie ihre in der Theorie vorbildliche Haltung in Fragen der internationalen Strafjustiz auch praktisch umzusetzen bereit sei. Nowak bedauerte, dass Nehm nicht versucht habe, Almatows Abreise aus Deutschland zu verhindern.

Der damals noch amtierende usbekische Innenminister hatte sich im November und Dezember 2005 zu einem Krankenhausaufenthalt in Hannover befunden. Human Rights Watch hatte über das Büro Kaleck Strafanzeige gegen Almatow wegen dessen Verwicklung in ein Massaker in Usbekistan im Mai 2005 erstattet. Nach Bekanntwerden der Anzeige verschwand Almatow aus der Klinik. Am 30. März 2006 lehnte Nehm die Aufnahme von Ermittlungen gegen Almatow ab.

Quelle: Pressemitteilung DIE ZEIT

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