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Russland muss Entschädigung an Tschernobyl-Opfer zahlen

Archivmeldung vom 18.03.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg hat der Klage zweier Invaliden entsprochen, die an der Beseitigung der Folgen des Unglückes im Kernkraftwerk Tschernobyl mitgearbeitet hatten, wird auf der Internetseite des Gerichts mitgeteilt.

Die beiden Moskauer hatten geklagt, weil ihnen in den Jahren 2001/2002 die zustehende Rente nur teilweise ausgezahlt worden war.

Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass die russischen Behörden mit dem Zurückhalten der Gelder gegen die Menschenrechtskonvention verstoßen haben. Das Gericht verpflichtete Russland zur Zahlung von jeweils 900 Euro an die Tschernobyl-Opfer als Entschädigung für die vorenthaltenen Rentenbeträge.( hh/russland.RU )

Quelle: http://russlandonline.ru/mainmore.php?tpl=Tschernobyl&iditem=9

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