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Rom: Verfassungsrichter heben Berlusconis Immunitätsgesetz teilweise auf

Archivmeldung vom 13.01.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Silvio Berlusconi Bild: www.la-moncloa.es / de.wikipedia.org
Silvio Berlusconi Bild: www.la-moncloa.es / de.wikipedia.org

Das italienische Verfassungsgericht in Rom hat das Immunitätsgesetz, welches Regierungschef Silvio Berlusconi weiterhin Schutz vor Strafverfolgung geben sollte, teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidung der 15 höchsten Richter des Landes war am Donnerstag mit Spannung erwartet worden.

Durch das Gesetz der "gerechtfertigten Abwesenheit" hätten Verfahren gegen Regierungsmitglieder für 18 Monate ausgesetzt werden können, wenn die Betroffenen wegen ihrer Amtspflichten nicht an einem Prozess teilnehmen können. Berlusconi hatte im vergangenen Jahr seine Abwesenheit bei Gerichtsprozessen mit dieser Regelung begründet. Mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtes wird sich Berlusconi nun wieder vor Gericht verantworten müssen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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