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US-Anwalt von Kurnaz verklagt Pentagon

Archivmeldung vom 06.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der amerikanische Anwalt des langjährigen Guantanamo-Häftlings Murat Kurnaz klagt vor einem US-Bundesgericht gegen das Pentagon auf die Freigabe von als "geheim" eingestuften Akten. Der Anwalt Baher Azmy hofft auf Dokumente, die seinen Mandanten entlasten können. "Davon gibt es eine Menge", sagte er dem Tagesspiegel.

"Das einzige Problem, das die Regierung mit ihrer Freigabe haben könnte, ist, dass es für sie peinlich werden könnte." So etwa beim Militärvermerk "R-19", den Azmy einsehen konnte. Darin werde ohne Angabe einer Quelle behauptet, Kurnaz hätte "Kontakt zu bestimmten Personen gehabt, die mit dem Terrorismus in Verbindung stehen", sagt Azmy. Beweise dafür würden aber nicht geliefert. Ein Militärtribunal hatte offenbar darauf basierend entschieden, Kurnaz weiterhin festzuhalten. Die amerikanische Richterin Joyce Hens Green sah darin im Januar 2005 eine "der schlimmsten Fälle des Missbrauchs der Rechtsstaatlichkeit durch das Militär" und verurteilte Kurnaz' Haft als illegal.

Azmy geht davon aus, dass frühestens im Sommer über seine Klage entschieden wird. Er fordert auch die Freigabe von Protokollen mehrerer Anhörungen von Kurnaz vor den für Guantanamo zuständigen Militärgerichten "Combatant Status Review Tribunal" (CSRT) und dem "Administrative Review Board" (ARB). "Sie könnten den Beweis dafür liefern, dass die amerikanische Regierung schon 2002 von der Unschuld meines Mandanten überzeugt war", so Azmy.

Die Tribunale hatten darüber zu befinden, ob der für eine Inhaftierung auf Guantanamo relevante Status des "feindlichen Kämpfers" aufrechterhalten werden sollte und der Gefangene für die USA und deren Verbündete eine Gefahr darstellt.

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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