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Justizministerin Zadic präsentiert Gesetzesentwurf in rein weiblicher Form

Archivmeldung vom 28.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Wikimedia Commons/Die Grünen/CC0  / AUF1 / Eigenes Werk
Bild: Wikimedia Commons/Die Grünen/CC0 / AUF1 / Eigenes Werk

Während in Niederösterreich dank der FPÖ-Regierungsbeteiligung auch im Sprachgebrauch wieder Normalität einzieht, geht die Bundesregierung mit ihrer grünen Justizministerin Alma Zadic den genau umgekehrten Weg. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".

Weiter berichtet das Portal: "Diese präsentierte gestern erstmals einen Gesetzestext mit rein weiblichen Endungen.

Missbrauch der Sprache

Man liest im Entwurf für ein Bundesgesetz zu „flexiblen Kapitalgesellschaften“ Bezeichnungen wie „Gesellschafterinnen, Mitarbeiterinnen“ und „Geschäftsführerinnen“. Paragraf 27 hält dabei fest: „Soweit in diesem Bundesgesetz auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.“ Da im Text nicht „beide Geschlechter“, sondern „alle Geschlechter“ steht, wird auch suggeriert, es gebe mehr als zwei. 

„Ausdruck eines seltsamen Zeitgeistes“

Zadic selbst wollte diesen Sprachfeminismus. Sie begründet den Genderirrsinn wie folgt: „Das war mir wichtig, denn damit machen wir die Rolle von Gründerinnen in Österreich sichtbarer.“ Die Reaktion des Verfassungsdienstes kam prompt. Dieser plädiert für die Verwendung der Paarform, also der expliziten Nennung der männlichen und weiblichen Form. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer sprach in Bezug auf Zadics Variante vom „Ausdruck eines seltsamen Zeitgeistes“."

Quelle: AUF1.info

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