Brüssel: Aufgrund mangelnder Rechtsgrundlage wird Aufhebung der Corona-Maßnahmen verfügt
Archivmeldung vom 31.03.2021
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Freigeschaltet durch Anja SchmittSchließungen von Restaurants, Absagen von Kultur- und Sportveranstaltungen, Einschränkungen bei der Mobilität, Ausfall von Schulunterricht – für diese und ähnliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hatte die belgische Regierung laut einem Brüsseler Gericht keine hinreichende Rechtsgrundlage. Die belgische Zeitung „LeSoir“ berichtet.
Beim russischen online Magazin " SNA News " ist auf der deutschen Webseite weiter zu lesen: "Ein Brüsseler Gericht der ersten Instanz hat die belgische Regierung dazu verpflichtet, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verhängten Einschränkungen innerhalb von 30 Tagen aufzuheben.
Für die Notmaßnahmen der Regierung fehle eine hinreichende Rechtsgrundlage, urteilte das Gericht laut der Zeitung. Das Gesetz aus dem Jahr 2007, auf welches die Regierung sich beim Beschluss der Einschränkungen berief, sieht nach Auffassung des Gerichts solche konkreten Maßnahmen nicht vor.
Circa drei Wochen zuvor hatte die Liga für Menschenrechte gegen die Corona-Beschlüsse der belgischen Regierung geklagt. Die Einschränkungen verletzten die Grundrechte der belgischen Bürger, argumentierten die Menschenrechtler. Die Regierung in Brüssel kann noch Rechtsmittel gegen das Gerichtsurteil einlegen."
Quelle: SNA News (Deutschland)