Ankara antwortet vor Verfassungsgericht auf Yücels Haftbeschwerde
Archivmeldung vom 04.01.2018
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie türkische Regierung hat Ihre Stellungnahme zur Haftbeschwerde des "Welt"-Korrespondenten Deniz Yücel vor dem Verfassungsgericht des Landes eingereicht. Das berichtet die "Welt" (Freitagsausgabe). Yücel hatte die Beschwerde gegen seine Untersuchungshaft bereits im März 2017 eingereicht. Die Stellungnahme der Regierung ist somit die erste weitere Entwicklung in diesem Verfahren seit mehr als neun Monaten.
In dem Schriftsatz des Justizministeriums in Ankara heißt es laut Zeitung: "Das Ministerium weist darauf hin, dass im konkreten Fall den Beschwerdeführer belastende Beweise erhoben wurden, die dazu geeignet sind, bei einem objektiven Beobachter den Verdacht zu erwecken, dass der Beschwerdeführer Propaganda für eine bewaffnete Terrororganisation betrieben und das Volk zu Hass und Feindschaft aufgehetzt hat." Dabei verweist das Ministerium erneut auf Artikel, die Yücel in der "Welt" veröffentlicht hatte.
Neue Vorwürfe oder Beweismittel gegen Yücel, der seit Mitte Februar 2017 in der Türkei im Gefängnis sitzt, werden nicht genannt. Das Verfassungsgericht hat Yücel und dessen Anwälten nun eine Frist von zwei Wochen gesetzt, um auf die Stellungnahme der Regierung zu erwidern. Anschließend kann das höchste Gericht des Landes darüber entscheiden, ob Yücel weiter in Untersuchungshaft bleiben muss oder ob er für die weitere Dauer des Verfahrens auf freien Fuß kommen kann. So hatten zuletzt Gerichte unterer Instanzen in den Fällen der Deutschen Peter Steudtner und Mesale Tolu entschieden, die bis dahin ebenfalls inhaftiert gewesen waren.
Parallel zu seiner Haftbeschwerde vor dem türkischen Verfassungsgericht hat Yücel auch Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingelegt. Auch Yücels Arbeitgeber klagt vor dem EGMR wegen der Verletzung der Pressefreiheit durch die Inhaftierung. Mit Entscheidungen durch das Gericht in Straßburg wird erst in einigen Monaten gerechnet.
Quelle: dts Nachrichtenagentur