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Sonderermittler rügt Bundesregierung wegen CIA-Flügen

Archivmeldung vom 29.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bericht des Sonderermittlers Joachim Jacob zu möglichen CIA-Gefängnissen und geheimen CIA-Flügen durch deutschen Luftraum ist weitaus kritischer ausgefallen als bisher bekannt. Der Sonderermittler beklagt in dem Papier haarsträubende Ermittlungspannen, Schlamperei und Falschaussagen von Bundesbehörden.

Das berichtet stern.de, das Online-Portal des stern, unter Berufung auf den als "geheim" eingestuften Bericht vom 31.März 2008. Bei Versuchen, mögliche CIA-Entführungsfälle und Flüge aufzuklären, unterliefen den deutschen Behörden laut Jacob mehrfach nur schwer erklärbare Pannen. Bis heute halte die Bundesregierung überdies an der rechtlich zweifelhaften Position fest, die CIA könne ohne luftfahrtrechtliche Genehmigung Gefangene per Flugzeug über Deutschland transportieren, kritisiert Jacob.

Jacob schildert einen mit Pannen  gespickten Versuch der deutschen Sicherheitsbehörden, eine ihnen im Juni 2006 bekannt gewordene angebliche Entführung eines in Deutschland lebenden Afghanen durch die CIA aufzuklären. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln habe versucht, den Afghanen in Deutschland ausfindig zu machen, scheiterte aber laut Jacob, weil man beim zuständigen Einwohnermeldeamt nicht den Namen des Mannes selbst, sondern den seines Bruders abfragte, der aber "nicht in Deutschland wohnte und auch nicht das angebliche Entführungsopfer war." Tatsächlich hätte das BfV laut Jacob dafür nur im Internet-Telefonbuch nachschauen müssen. Woran die Verfassungsschützer scheiterten, gelang dem   Sonderermittler selbst. Er sprach mit dem angeblichen CIA-Entführungsopfer und erfuhr, dass der Mann nach eigenen Worten nie gekidnappt wurde. Allerdings habe ihn "hierzu bislang keine deutsche (oder ausländische) Behörde  kontaktiert, um den Verdacht einer Entführung  auszuschließen."

Obwohl der Sonderermittler der Bundesregierung attestiert, sie habe von Gefangenenflügen erst Ende 2004 oder Anfang 2005 aus  der Zeitung erfahren, wirft er den Behörden eine Reihe massiver Versäumnisse  bei der Überwachung solcher Transporte vor. Aus Jacobs Sicht gibt es nun  "Handlungsbedarf, um klarzustellen, dass Gefangenenflüge wie Polizei- oder  Militärfüge zu behandeln sind" und daher von den Amerikanern eigentlich angemeldet werden müssten. Die Regierung argumentiere zwar, dass keine "Erlaubnispflicht" bestehe, doch diese Auffassung sei zweifelhaft und werde  auch von Luftfahrtrechtlern verworfen. "Damit wären etwaige Gefangenentransporte eines ,feindlichen' Geheimdienstes durch deutschen Luftraum strafrechtlich verboten, aber luftfahrtrechtlich genehmigungsfrei", bemerkt Jacob. Das wäre aus Sicht der Sachverständigen "juristisch unhaltbar".

Die Bundesregierung habe sogar zugelassen, dass die europäische Flugsicherungsbehörde Eurocontrol in Brüssel Ende 2005 und Ende 2006 turnusmäßig deutsche Flugdaten aus 2001 und 2002 löschte. "Der fehlenden Koordination", so Jacob, dürfte es zuzuschreiben sein", dass die Bundesregierung nicht dafür gesorgt habe, die "im Vergleich zu der Deutschen  Flugsicherung (DFS) ausführlichere Datenlage bei Eurocontrol für weitere Ermittlungen dauerhaft zu sichern". Stattdessen handelte der Sonderermittler selbst und erwirkte Ende 2007 "in einer ersten Eilmaßnahme eine künftige Archivierung der Flugdaten".

Quelle: stern

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