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Wehrbeauftragter begrüßt deutsche Weigerung, sich an ungesetzlichen Militäraktionen in Afghanistan zu beteiligen

Archivmeldung vom 29.01.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Reinhold Robbe, hat die deutsche Weigerung begrüßt, sich an ungesetzlichen Militäraktionen gegen Drogenhändler in Afghanistan zu beteiligen.

Robbe stellte sich in einem Gespräch mit der Rheinischen Post demonstrativ hinter den deutschen General Egon Ramms, der sich geweigert hatte, einer Anordnung des amerikanischen Oberbefehlshabers John Craddock Folge zu leisten und künftig kurzen Prozess mit Drogenhändlern zu machen, auch wenn deren Verwicklung in den Taliban-Aufstand nicht bewiesen ist. "Ich begrüße das eindeutige Votum von General Ramms, in dem er nicht nur die deutsche Position deutlich gemacht, sondern auch auf die internationale Beschlusslage hingewiesen hat", sagte Robbe der Zeitung (Freitag-Ausgabe). Ihm sei nicht bekannt, dass die Nato den Militärs einen "Freibrief für Ungesetzlichkeiten erteilt hätte". Jeder Bundeswehrsoldat sei an geltendes Recht gebunden und "niemals legitimiert, Dinge zu tun, die nicht durch das Grundgesetz abgedeckt sind", betonte Robbe. Sollte Craddock tatsächlich verlangt haben, ohne nähere Prüfung mit aller Härte gegen Drogenhändler vorzugehen, so wäre dies "mit deutschen Standards von Rechtmäßigkeit und Innerer Führung nicht vereinbar" .

Quelle: Rheinische Post

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