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Polen lehnt ‚X‘-Option für drittes Geschlecht auf Personalausweisen ab

Archivmeldung vom 03.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Polnische Personaldolumente Bild: rmx.news / UM / Eigenes Werk
Polnische Personaldolumente Bild: rmx.news / UM / Eigenes Werk

Die EU weist die Mitgliedstaaten an, eine ‚X‘-Option in den Abschnitt Geschlecht/Geschlecht auf Personalausweisen hinzuzufügen, „wenn ein Mitgliedsstaat das Geschlecht einer bestimmten Person in einem solchen Dokument anerkennt“. Ab dem 2. August wird in Polen und anderen EU-Ländern ein neuer Personalausweis ausgestellt, wobei die Änderungen das Ergebnis einer neuen EU-Verordnung sind. Dies berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa" unter Verweis auf einen Bericht des polnischen Magazin "Forsal.pl".

Weiter berichtet das Magazin: "In der Präambel der Verordnung wird darauf hingewiesen, dass die Wahl des Geschlechts im Ausweisdokument nicht mehr erforderlich ist. Weiter heißt es: „Wenn ein Mitgliedsstaat das Geschlecht einer bestimmten Person in einem solchen Dokument anerkennt, muss er die entsprechenden Werte verwenden, die in den Dokumenten der ICAO Nr. 9303 definiert sind: oder den entsprechenden Buchstaben, der in der Sprache oder den Sprachen des jeweiligen Mitgliedsstaates verwendet wird.“

Polnische Personalausweise weisen das Geschlecht ihres Inhabers aus, dennoch hat die polnische Regierung erklärt, dass sie die neue Regelung zur Aufnahme einer „X“-Option nicht umsetzen wird.

„Sinn und Zweck der EU-Verordnung ist die Verbesserung der Sicherheit von Ausweisen und die Normalisierung von organisatorisch-technischen Fragen, nicht eine Weltanschauungsrevolution. Wenn es um die Bezeichnung des Geschlechts geht, funktionieren im polnischen Rechtssystem nur männliche und weibliche Geschlechter. Deshalb wird es auch in den Personalausweisen nur zwei Geschlechter geben. Die EU kann uns nicht vorschreiben, etwas einzuführen, was mit der polnischen Rechtsordnung nicht vereinbar ist“, erklärte der stellvertretende Innenminister Paweł Szefernaker.

Er sagte auch, dass die Frage des Geschlechts in dem nicht-normativen Teil der Verordnung angesprochen wird. Einige Kommentatoren haben jedoch darauf hingewiesen, dass das Problem darin liegt, dass die EU-Verordnungen von den Mitgliedsstaaten direkt umgesetzt werden müssen. Die Frage ist, ob die Haltung der polnischen Regierung von Brüssel geteilt werden wird. Wenn nicht, dann könnte man Polen vorwerfen, gegen europäisches Recht zu verstoßen. Nach Ansicht von Juristen ist die Lage nicht eindeutig.

Nichtsdestotrotz öffnet die neue Regelung eine Tür für Personen, die sich nicht als Mann oder Frau fühlen, um vor Gericht zu klagen. Die Abgeordnete der Bürgerplattform Aleksandra Gajewska kündigte bereits an, dass, wenn die polnische Regierung die Option für das Geschlecht „X“ nicht in die Personalausweise aufnimmt, ihre Partei Maßnahmen ergreifen wird, um dies zu ändern.

Quelle: Unser Mitteleuropa von Klara Klinger

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