USA: Erzdiözese schreibt vor, dass nur „Geimpfte“ am Altar dienen dürfen
Archivmeldung vom 01.04.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo Babić„Viele Laienkatholiken beginnen sich Sorgen zu machen, dass der Zugang zu den Sakramenten von ihrem Impfstatus abhängen wird“, berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa" unter Verweis auf einen Bericht in "US Life Site News".
Weiter berichtet das Magazin: "Die Erzdiözese Boston, die von Kardinal Seán Patrick O’Malley geleitet wird, hat den Erhalt einer COVID-Impfung zu einer notwendigen Voraussetzung für die Teilnahme von Laien an bestimmten Diensten in Pfarreien gemacht, wie z.B. dem Dienst am Altar.
In den Richtlinien für Messdiener heißt es: „Der Messdiener sollte eine Maske tragen, Priester und Diakone zu den Zeiten, wenn sie nicht sprechen. Wenn der Priester spricht und deshalb keine Maske trägt, sollte der Messdiener den größtmöglichen Abstand halten. Der Messdiener sollte das Messbuch nicht für den Priester halten.“
Die Weisungen erlauben den Pfarren auch, „eine normale Frequenz“ von Hostenverteilungen wieder aufzunehmen, wenn Messdiener „vollständig geimpft“ sind. Laut den Richtlinien sollten solche Handlungen kurz sein, „gerade lang genug, um das Sakrament zu empfangen“.
Impfplicht auch in New Mexico
Letzten Monat erklärte ein Pfarrer in New Mexico, dass Personen über 60 Jahre, die bei der Austeilung der Heiligen Kommunion und beim Dienen helfen wollen, zuerst eine COVID-Impfung erhalten müssen.
Erfolgreicher Widerstand in New Jersey – Beichte jetzt auch für Nichtgeimpfte
Erst diese Woche verkündete eine Pfarre in New Jersey, dass sie nur geimpften Personen den Empfang des Sakraments der Beichte erlauben würde. Der Widerstand der Katholiken führte dazu, dass der örtliche Bischof eingriff und den Pfarrer erfolgreich aufforderte, seine Politik zu ändern.
„Gemeinwohl“ und Ausnahme wenn Impfstoff Zellen abgetriebener Föten enthält
Die Kongregation für die Glaubenslehre erklärte im Dezember 2020, dass „die praktische Vernunft deutlich macht, dass die Impfung in der Regel keine moralische Verpflichtung ist und daher freiwillig sein muss.“ Und weiter:
„In jedem Fall hängt die Moral des Impfens vom ethischen Standpunkt und nicht nur von der Pflicht ab, die eigene Gesundheit zu schützen, sondern auch von der Pflicht, das Gemeinwohl zu berücksichtigen. In Ermangelung anderer Mittel, um die Epidemie zu stoppen oder gar zu verhindern, kann das Gemeinwohl die Impfung empfehlen, insbesondere zum Schutz der Schwächsten und Gefährdetsten. Wer jedoch aus Gewissensgründen Impfstoffe ablehnt, die mit Zelllinien von abgetriebenen Föten hergestellt wurden, muss sein Möglichstes tun, um durch andere prophylaktische Mittel und entsprechendes Verhalten zu vermeiden, dass er zum Träger der Übertragung des Infektionserregers wird.“ Bleibt zu hoffen, dass der Hl. Geist die Verwirrten erleuchten möge! Beten wir für die Armen im Geiste. Amen."
Quelle: Unser Mitteleuropa