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US-Raketenangriff auf Syrien: „Man kann keine Urteile innerhalb von Minuten fällen!“

Archivmeldung vom 28.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Eine RIM-7 Sea Sparrow Rakete wird während einer Übung an Bord der USS Abraham Lincoln abgefeuert (Symbolbild)
Eine RIM-7 Sea Sparrow Rakete wird während einer Übung an Bord der USS Abraham Lincoln abgefeuert (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Als Reaktion auf einen mutmaßlichen Giftgasangriff in Syrien befahl US-Präsident Donald Trump den Raketenbeschuss eines syrischen Luftwaffenstützpunktes in der Region Homs in der Nacht zum 7.4.2017. Dies trotz aller Warnungen Russlands vor vorschnellen Schuldzuweisungen für den Giftgasangriff, an welche Adresse auch immer: Das sei unannehmbar; erst müsse es eine „sorgfältige und unvoreingenommene internationale Untersuchung“ geben.

Diese Forderung unterstützt der ehemalige deutsche Politiker, Jurist, Publizist und Syrienkenner Jürgen Todenhöfer. Auf die Frage, ob der aktuelle Giftgasangriff ein Werk der AssadRegierung sei, äußerte dieser, dass es „unverantwortlich wäre, das zu urteilen“. Es wäre „total unseriös“, dass einige Politiker nach wenigen Minuten ganz genau wüssten, wer für diesen grauenvollen Anschlag verantwortlich ist.

Man könne derartige Urteile nicht innerhalb von Minuten fällen. Doch ein USPräsident kann es scheinbar, wenn er wieder* einen Vorwand für militärische, klar völkerrechtswidrige Angriffe auf ein Land benötigt, um die Interessen des „US-Imperiums“ voranzutreiben.

*wie z.B. die gefälschten Giftgasvorwürfe (Irakkrieg 2003) oder die Brutkastenlüge (Golfkrieg 1990)
Hintergründe: www.kla.tv/10258 | www.srf.ch/news/international/tuerkei-findet-hinweise-auf-sarin

Quelle: S&G Hand-Express 18/2017

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