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Polens Präsident setzt umstrittene Verfassungsreform in Kraft

Archivmeldung vom 28.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Andrzej Duda (2013)
Andrzej Duda (2013)

Foto: Lukas Plewnia/www.polen-heute.de
Lizenz: CC BY-SA 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Polens Präsident Andrzej Duda hat trotz heftiger Kritik von Vertretern der Europäischen Union das Gesetz zur Reform des polnischen Verfassungsgerichts unterzeichnet. Die Regierungspartei "Recht und Gerechtigkeit" (PiS) hatte den Gesetzentwurf in den vergangenen Wochen im Eilverfahren durchgesetzt. Die Neuregelung schränkt die Einspruchsmöglichkeiten der Verfassungsrichter nach Meinung von Beobachtern deutlich ein.

Auch ist mit Inkrafttreten der Reform für alle Entscheidungen des Gerichts in Zukunft eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig - bislang war die einfache Mehrheit ausreichend. Um ein rechtmäßiges Urteil bei wichtigen Entscheidungen fällen zu können, müssen künftig mindestens 13 der insgesamt 15 Richter anwesend sein - bislang waren neun Richter ausreichend.

Die EU-Kommission hatte Polen mit dem Hinweis auf die Unabhängigkeit des Gerichts kritisiert. EU-Ratspräsident und Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn hatte angemahnt, die Entwicklungen in Warschau erinneren "an den Kurs, den auch diktatorische Regime gegangen sind".

Polnische Oppositionspolitiker halten das neue Gesetz für einen Verfassungsbruch und sehen die Demokratie in Gefahr. EU-Parlamentspräsident Martin Schulz hatte das Vorgehen der neuen Regierung mit dem Begriff "Staatsstreichcharakter" bezeichnet.

Polens Präsident Duda hatte sich gegen die Vorwürfe gewehrt. In Polen finde kein "Staatsstreich" statt. "In Polen gibt es einen politischen Streit, aber auf keinen Fall ist die Demokratie in Gefahr", sagte Duda gegenüber dem "Spiegel".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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