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Kritik an EU-Kommission wegen Broschüren mit Kinderkopftuch-Bildern

Freigeschaltet am 10.02.2025 um 06:30 durch Sanjo Babić
Symbolbild Bild: Pixabay / WB / Eigenes Werk
Symbolbild Bild: Pixabay / WB / Eigenes Werk

Im Europäischen Parlament regt sich Kritik an der unkritischen Abbildung von Kopftuch tragenden jungen Mädchen in Veröffentlichungen von Institutionen der Europäischen Union. "Ich empfinde die Veröffentlichungen als unglücklich", sagte die EU-Abgeordnete Monika Hohlmeier (CSU) der "Welt am Sonntag".

Die Kommission sollte vermeiden, "in ihren Öffentlichkeitsmaterialien problematische Symbole zu verwenden, die eher mit religiös fundamentaler Unterdrückung von Frauen und Mädchen in Verbindung gebracht werden".

Zuletzt hatte die EU-Asylagentur (EUAA) im Januar dieses Jahres eine Broschüre zu einer "Gemeinschaftspatenschaft für Flüchtlinge" herausgegeben und diese mit einem Kopftuch tragenden Kind bebildert. Zuvor hatten in den vergangenen Jahren bereits mehrere weitere EU-Institutionen Kinder mit Kopftuch gezeigt, ohne jede Einordnung oder Kritik. Im September und Oktober 2023 sowie im Juni 2022 war es die Generaldirektion Internationale Partnerschaften der EU-Kommission, im September 2022 das Programm Erasmus+. Im letztgenannten Fall zierte ein kleines Mädchen mit einem streng gebundenen Kopftuch eine Broschüre für einen "Europäischen Preis für innovative Lehre".

Hohlmeier ist im EU-Parlament stellvertretende Vorsitzende des Haushaltsausschusses. "Ich gehe davon aus, dass die Kommission keine falschen Absichten hatte und nicht das Tragen von Kopftüchern bei Kindern fördern möchte. Dennoch bitte ich die Kommission, neutrale Bilder zu verwenden, auch wenn es sich nur um Zeichnungen handelt", sagte sie.

"Die Kommission fördert im Einklang mit den EU-Verträgen Inklusion und Vielfalt", sagte eine Sprecherin. Die Kommission fördere "keine Form von religiöser Kleidung". Frauen und Mädchen müssten frei entscheiden können, was sie tragen oder nicht tragen wollen, "sofern die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der freien Religionsausübung gewahrt bleiben".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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