BAG-Präsidentin für Klärung der Ruhezeiten durch EuGH
Archivmeldung vom 10.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, plädiert für eine Klärung der gesetzlichen Ruhezeiten durch den Europäischen Gerichtshof.
"Wir wissen, dass auch eine kurze Unterbrechung der Ruhezeit schädlich
sein kann", sagte Gallner der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".
Ob das juristisch bedeute, dass die Ruhezeit dann neu beginne, sei aber
nicht klar. "Ich würde mir wünschen, dass der Europäische Gerichtshof
in Luxemburg diese Frage von einem nationalen Gericht vorgelegt
bekommt."
Wer abends zu Hause noch mal arbeitet, tut nach
derzeitigem Stand eigentlich schon etwas Verbotenes - weil er die
vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden bis zum nächsten Morgen nicht
einhält. Ob eine simple E-Mail aber schon zu viel ist, das ist noch
nicht geklärt. Offen ist, welche Unterbrechung der Ruhezeit im
juristischen Sinne erheblich ist.
Zudem sieht Gallner
Klärungsbedarf bei der Frage, ob die Ruhezeiten und die
Höchstarbeitszeit auch für Richter gelten. Derzeit sind Richter in
Deutschland weitgehend frei in der Entscheidung, wo und wann sie
arbeiten wollen. Ein "Recht und Privileg, das auf der richterlichen
Unabhängigkeit beruht", sagte Gallner der FAS. Jedoch gebe es
Anhaltspunkte im EU-Recht, dass Arbeitszeitbegrenzungen auch für Richter
gelten könnten. "Aber dafür sind nach deutschem Recht nicht die
Arbeitsgerichte zuständig, sondern die Verwaltungsgerichte", so Gallner
weiter. "Bisher ist die Frage dem Europäischen Gerichtshof nicht
vorgelegt worden. Ich wäre glücklich darüber, wenn er Gelegenheit
bekäme, sie zu klären."
Quelle: dts Nachrichtenagentur