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Schweizer Bundesgericht: Auch ältere Gefängnisinsassen müssen arbeiten

Archivmeldung vom 06.08.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: wrw / pixelio.de
Bild: wrw / pixelio.de

Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass auch ältere Gefängnisinsassen innerhalb einer Haftanstalt arbeiten müssen. Ein Mann aus dem Kanton Zürich, der wegen Kindesmissbrauchs seit zehn Jahren verwahrt wird, hatte gegen die Arbeitspflicht geklagt.

Er hatte 2011 versucht, von seiner Arbeitspflicht befreit zu werden, weil er das 65. Lebensjahr überschritten hatte. Dabei berief er sich auf das Verbot von Zwangsarbeit und Sklaverei. Das Bundesgericht kam jedoch zu dem Schluss, dass Arbeit innerhalb eines Gefängnisses etwas anderes sei als in Freiheit. Während man in Freiheit arbeite, um das Leben finanziell zu bestreiten, komme während der Haft der Staat für Kost und Logis auf.

Arbeit im Gefängnis sei dementsprechend Arbeit ohne Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes und ohne Konkurrenzdruck. Der Sinn der Arbeit bestehe im Gefängnis zudem eher in der Beschäftigung der Häftlinge, stellten die Richter weiter fest. Sie verhindere den geistigen Abbau und erlaube die sinnvolle Organisation des Alltags im Gefängnis.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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