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Strafrechtler findet Spionagevorwurf gegen Snowden "fragwürdig"

Archivmeldung vom 26.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Edward Snowden, 2013
Edward Snowden, 2013

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der renommierte Strafrechtler Kai Ambos von der Universität Göttingen hat den Spionagevorwurf gegenüber Edward Snowden als "fragwürdig" bezeichnet. "Es ist sehr fraglich, ob das Verhalten Snowdens überhaupt unter Spionage fällt, denn er hat ja keiner fremden Macht Informationen geliefert und dafür ja auch keine finanziellen Vorteile erhalten", sagte Ambos in einem Interview mit der Online-Redaktion der "tagesschau". Stattdessen habe er die Öffentlichkeit per Interview über einen Missstand informiert.

Die Tatbestände, die die USA bislang aufführten beruhten auf einem Gesetz von 1917, das vor allem im Zweiten Weltkrieg eine Rolle spielte. "Dabei ging es um klassische Spionage, wenn also jemand Staatsgeheimnisse an eine fremde, feindliche Macht liefert." Unter Obama habe dieses Gesetz "leider" wieder mehr Bedeutung erlangt, so Ambos. "Es ist schon ein wenig paradox, dass die US-Regierung jemanden wegen Spionage verfolgt, der das Ausspionieren ihrer Bürger aufgedeckt hat", so der Strafrechtler.

Bezogen auf den Fall von Julian Assange glaubt Ambos, dass dieser in der Botschaft Ecuadors in London relativ sicher ist. "Sie stürmen die Botschaft (...) nicht, weil sie damit einen schlimmen Präzedenzfall schaffen würden, denn dann würden vielleicht auch ihre Botschaften in anderen Staaten gestürmt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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