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EuGH rügt Deutschland für mangelnden Schutz natürlicher Lebensräume

Archivmeldung vom 21.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Deutschland hat zu wenige Naturschutzgebiete ausgewiesen und für einige der Natura-2000-Schutzgebiete zu ungenaue Erhaltungsziele festgelegt. Das urteilte die Zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofs am Donnerstag.

Einer Klage der Europäischen Kommission von 2015, die Deutschland vorwarf, gegen eine Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) zu verstoßen, gab der Gerichtshof damit nun in Teilen statt. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) erklärte, die Bundesländer hätten nach Einleitung der Klage durch die Kommission inzwischen deutlich nachgebessert.

Dennoch müsse Deutschland jetzt "dringend nachlegen", sagte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. "Nur 25 Prozent der Arten und 30 Prozent der Lebensraumtypen befinden sich derzeit in einem günstigen Erhaltungszustand. Es ist die letzte Mahnung an Bund und Länder, FFH-Gebiete nicht nur auszuweisen, sondern konkret zu schützen - sonst drohen Strafzahlungen", so Krüger.

"Der besorgniserregend schlechte Zustand vieler Gebiete unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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