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Ex-BND-Chef sieht durch Verfassungsklage Soldaten gefährdet

Archivmeldung vom 13.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gerhard Schindler, 2018
Gerhard Schindler, 2018

Von Stephan Clausen - Eigenes Werk, CC0, Link

Vor der mündlichen Verhandlung über das BND-Gesetz am Dienstag in Karlsruhe hat der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Schindler, eindringlich vor den Folgen einer möglichen Beschneidung der BND-Befugnisse gewarnt. "Etwa die Hälfte aller nachrichtendienstlich generierten Informationen stammen aus der technischen Aufklärung", sagte er der "Welt am Sonntag".

Diese Informationen seien unersetzlich, gerade mit Blick auf den Schutz deutscher Soldaten im Ausland. Etliche Anschläge auf die Bundeswehr in Afghanistan etwa seien durch technische Aufklärung verhindert worden, so Schindler. "Für den Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten in ihren Einsatzgebieten - also auch in Mali und anderswo - ist die technische Aufklärung lebenswichtig." Gleichzeitig wies Schindler darauf hin, dass auch die Sicherheit in Deutschland auf dem Spiel stehe, sollte dem BND seine zentrale Informationsquelle wegbrechen.

"Wir wären dann noch stärker als bislang darauf angewiesen, dass andere Nachrichtendienste uns mit ihren Informationen unterstützen oder vor Gefährdungen warnen." Die Kläger halten die aktuelle Rechtslage für verfassungswidrig, sehen die Pressefreiheit verletzt. "Deutsche Journalisten können den Schutz ihrer Quellen durch das aktuelle BND-Gesetz nicht garantieren", sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen in der "Welt am Sonnta g". Das sei fatal. Gerade bei Kooperationen mit internationalen Medien könne der BND das deutsche Redaktionsgeheimnis durch die Hintertür jederzeit aushebeln - und so auch an Informationen deutscher Reporter kommen.

"Sie (der BND, d. Red.) können machen, was sie wollen." Die Klage in Karlsruhe steht auch im Zusammenhang mit der NSA-Affäre 2013, die globale Überwachungs- und Spionagetätigkeiten verschiedener Nachrichtendienste enthüllte, auch des BND. In den Augen von Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen, hat die Bundesregierung daraus noch immer keine echten Konsequenzen gezogen. Im Gegenteil: Die strategische Auslands-Auslands-Aufklärung sei nachträglich gesetzlich sogar legitimiert worden. Von Notz fordert Reformen: "Unter anderem müsste die im BND-Gesetz geregelte Auslands-Auslands-Aufklärung von der G10-Kommission kontrolliert werden." FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser sagte: "Die strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienste s steht in ganz eklatanten Widerspruch zu individuellen Grundrechten wie dem Fernmeldegeheiminis, das nicht nur exklusiv für deutsche Staatsbürger gilt."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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