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Bundestag beschließt deutsch-französisches Parlamentsabkommen

Archivmeldung vom 20.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutschland-Frankreich Hand in Hand
Deutschland-Frankreich Hand in Hand

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Der Bundestag hat eine engere Zusammenarbeit mit der französischen Nationalversammlung beschlossen. In einer namentlichen Abstimmung stimmten am Mittwoch in Berlin 509 Abgeordnete für ein entsprechendes deutsch-französische Parlamentsabkommen. 111 Parlamentarier stimmten dagegen, 25 enthielten sich.

Die Nationalversammlung hatte das Abkommen zuvor bereits beschlossen. Ziel des Parlamentsabkommens ist es, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Parlamenten zu einer Arbeitsbeziehung auszubauen und das Verständnis über die Positionen des jeweilig anderen Parlaments zu verbessern. Die Abstimmung zwischen den Parlamenten soll dabei ebenfalls verbessert werden.

Zur Umsetzung soll eine deutsch-französischen Parlamentarische Versammlung gegründet werden, die aus jeweils 50 Mitgliedern beider Parlamente besteht. Sie soll mindestens zweimal im Jahr öffentlich tagen, wobei sich Deutschland und Frankreich als Tagungsorte abwechseln. Das Parlamentsabkommen soll am 25. März in Paris von den Parlamentspräsidenten beider Länder unterzeichnet werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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