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BDI: Durch OECD-Vorschläge drohen weitreichende negative Konsequenzen für deutsche Unternehmen

Archivmeldung vom 21.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Steuerlast und Steuern (Symbolbild)
Steuerlast und Steuern (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Zur öffentlichen Konsultation der OECD zu einer Besteuerung der Digitalisierung äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang: "Durch OECD-Vorschläge drohen weitreichende negative Konsequenzen für deutsche Unternehmen"

"Durch die OECD-Vorschläge für eine Besteuerung der Digitalisierung der Wirtschaft drohen weitreichende negative Konsequenzen für deutsche Unternehmen und den deutschen Fiskus.

Die Bundesregierung muss sich in den Verhandlungen energisch für einen umfassenden, weltweit koordinierten Konsens zwischen den Staaten einsetzen. Nur wenn alle Staaten weltweit und gleichzeitig ein einheitliches System einführen, lassen sich Doppelbesteuerungsrisiken und ausufernde internationale Steuerkonflikte vermeiden.

Eine völlige Abkehr von bisherigen Besteuerungsrechten ist nicht notwendig. Vielmehr sollten grundlegende Prinzipien des internationalen Steuerrechts wie das Betriebsstättenprinzip und die Besteuerung am Ort der Wertschöpfung beibehalten und mit Blick auf die Digitalisierung von Geschäftsmodellen lediglich modifiziert werden."

Das Positionspapier zur OECD-Konsultation zur Besteuerung der Digitalisierung der Wirtschaft finden Sie hier auf Englisch: https://english.bdi.eu/publication/news/secretariat-proposal-for-a-unified-approach-under-pillar-one/

Quelle: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie (ots)


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