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Immer mehr Klagen von iranischen Firmen vor deutschen Gerichten

Archivmeldung vom 25.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Vor deutschen Gerichten werden derzeit mehr als ein Dutzend Fälle verhandelt, in denen iranische Firmen gegen Kündigungen verschiedener Verträge durch deutsche Unternehmen klagen.

"Die Vermutung liegt nahe, dass sie Kunden loswerden wollen, um ihre Geschäftsaussichten in den USA nicht zu gefährden", sagte Philip Plath von der Hamburger WZR Rechtsanwälte Partnerschaft den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (Freitagsausgaben). Die WZR vertritt selbst mehrere iranische Handelsfirmen, unter anderem gegen "einen namhaften deutschen Autobauer und eine namhafte deutsche Versicherung", so Plath. Auch die Geschäftsführerin der Deutsch-Iranischen Handelskammer (AHK Iran), Dagmar von Bohnstein, bestätigte mehrere Fälle. "Die Enttäuschung auf iranischer Seite über den Rückzug deutscher Firmen ist groß", sagte sie. Auch wenn sie verstünden, "dass der US-Markt für viele deutsche Unternehmen aufgrund seiner Bedeutung der wichtigere ist", so die Geschäftsführerin weiter.

Hintergrund sind Drohungen der USA, Geschäfte deutscher Firmen in den Vereinigten Staaten zu unterbinden, falls diese auch mit dem Iran Handel treiben. Die Bundesregierung besitzt derzeit keine Erkenntnisse darüber, wie viele iranische Unternehmen oder Banken es in Deutschland gibt, denen Verträge durch deutsche Firmen aus Furcht vor US-Restriktionen gekündigt wurden. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten. Der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Ulrich Nußbaum, verweist darin auf die Aktualisierung der EU-Blocking-Verordnung, um europäische Firmen vor Sanktionen Dritter zu schützen. "Die Blocking-Verordnung enthält demnach keine Pflicht zur Durchführung oder Fortsetzung von bestimmtem Geschäft.

Die Unternehmen bleiben in ihren Geschäftsentscheidungen grundsätzlich frei", heißt es in der Antwort. Gleichwohl lehne die Bundesregierung die verhängten "Sekundärsanktionen" prinzipiell ab und setze sich "für ihre Streichung oder jedenfalls die Begrenzung ihrer Rechtswirkungen ein", so Nußbaum. Im Übrigen gehe die Bundesregierung davon aus, "dass deutsche Unternehmen auch mögliche Risiken für ihr US-Geschäft in ihre wirtschaftlichen Überlegungen und damit in ihre - freien - geschäftspolitischen Entscheidungen einfließen lassen. Dies hält die Bundesregierung für nachvollziehbar und zulässig, sofern der hier geltende Rechtsrahmen beachtet wird", schreibt der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium. Der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Reinhard Houben, wirft der Bundesregierung Tatenlosigkeit vor. Hier würden US-Sanktionen "auf deutschem Boden durchgesetzt, die Deutschland nicht mit unterstützt", sagte Houben den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". "Die Untätigkeit der Bundesregierung" könne "nur als Einknicken" gegenüber der "Anti-Freihandelspolitik" von US-Präsident Donald Trump verstanden werden, so der FDP-Politiker weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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