Datenschutzgrundverordnung: Bitkom-Präsident will "Nachjustierung"
Archivmeldung vom 14.05.2018
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Freigeschaltet durch André OttKurz vor dem offiziellen Inkrafttreten der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat der Präsident des IT-Verbands Bitkom, Achim Berg, eine Lockerung der Regeln für bestimmte Geschäftsmodelle ins Spiel gebracht. "Wenn sich herausstellen sollte, dass sich die Vorgaben negativ auf digitale Innovationen in Europa auswirken, muss möglicherweise nachjustiert werden", sagte Berg dem "Handelsblatt".
Als Beispiel nannte er die Zukunftstechnologie Künstliche Intelligenz (KI). "KI ohne Daten ist wie ein Schwimmbad ohne Wasser", sagte er. "Wenn wir im Datenschutz überziehen, verhindern wir den Einsatz künstlicher Intelligenz." Bislang sei "keine wirklich funktionierende Balance" zwischen dem Schutz von Privatsphäre und der Nutzung von Daten gefunden worden, fügte Berg hinzu. Es gehe nicht, gleichzeitig die informationelle Selbstbestimmung und die Informationsfreiheit verbessern zu wollen. "Ich kann nicht unter der Maßgabe der informationellen Selbstbestimmung Privatsphäre hochgradig schützen und unter der Maßgabe der Informationsfreiheit jedem Einblick in die Bauanträge seines Nachbarn geben", sagte er. Genau das sei derzeit aber der Fall.
"Diese rechtlichen Unwuchten führen zu einer fast schon schizophrenen Situation." So würden nicht nur wirtschaftliche Potenziale verschenkt. "Wir verschenken auch gesellschaftliche Chancen, zum Beispiel in der medizinischen Forschung und der Verbesserung unserer Gesundheitsversorgung." Bei der Umsetzung der neuen EU-Datenschutzvorschriften sieht der Bitkom-Chef noch erhebliche Defizite in den Unternehmen. "Viele von ihnen haben aber erst spät begriffen, wie umfangreich die Anpassungen sind und müssen über den Stichtag hinaus mehr Ressourcen für den Bereich Datenschutz aufwenden", sagte Berg. "Fakt ist, dass es die meisten Unternehmen bis zum Stichtag nicht schaffen, alle Neuerungen vollständig umzusetzen." Er hoffe daher, dass die Aufsichtsbehörden bei der Ahndung von Datenschutzverstößen ihren Ermessensspielraum "bewusst und mit Augenmaß" wahrnehmen. "Denn nach wie vor gibt es viele Rechtsunsicherheiten, wie einzelne Vorgaben umzusetzen sind und wie streng sie von den Behörden ausgelegt werden."
Quelle: dts Nachrichtenagentur