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Lettland widerlegt Erklärungen der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft bezüglich der Existenz von Konten von Sergiy Arbuzov im Landesinneren

Archivmeldung vom 23.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: mightymightymatze, on Flickr CC BY-SA 2.0
Bild: mightymightymatze, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Verteidiger von Sergiy Arbuzov, dem ehemaligen Leiter der NBU, erklärten heute auf einer Pressekonferenz von Interfax-Ukraine anlässlich der von lettischen Bundesbehörden in Umlauf gebrachten Informationen, dass die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft (GSA) die Öffentlichkeit in die Irre geführt habe. Diese hatte zuvor berichtet, dass der Mandant der Verteidiger Konten in Lettland besäße und man diese eingefroren habe.

Die Anwälte Yuri Glotov und Sergei Kovalev gaben an, die GSA der Ukraine habe mehrfach erklärt, im Besitz von Informationen über Auslandskonten von Sergiy Arbuzov zu sein. Glotov und Kovalev bekräftigten hingegen, dass die GSA nur in einem einzigen Fall entsprechende Zahlen präsentiert habe - nämlich als man im September 2014 erklärte, die Strafverfolgungsbehörden in Lettland hätten ein lokales Bankkonto über 49,3 Millionen USD eingefroren. Mittlerweile ist ein Jahr vergangen und die GSA hat wegen dieser Gelder nach wie vor kein Strafverfahren gegen den Beschuldigten Sergiy Arbuzov eröffnet. In diesem Zeitraum hat die GSA auch keinerlei Beweise bezüglich der Existenz dieser Konten vorgelegt und keine Angaben zu deren Sicherstellung gemacht.

Die Verteidigung erklärte auf der Pressekonferenz, dass dieses Schweigen darin begründet sei, dass die Konten gar nicht existieren.

"Die Verteidigung von Sergiy Arbuzov hat einen offiziellen Antrag bei den lettischen Bundesbehörden und lettischen Banken gestellt. Jetzt verfügen wir über den dokumentierten Nachweis, dass die GSA die ukrainische Öffentlichkeit in die Irre geführt hat", so Yuri Glotov, der Reportern das amtliche Schreiben des Innenministeriums der Republik Lettland vorlegte. In diesem Schreiben wird bestätigt, dass innerhalb des Landes kein Strafverfahren gegen Arbuzov eingeleitet wurde, auf welches man die Sicherstellung von Konten zurückführen könne.

Darüber hinaus wurde den Journalisten auch das Antwortschreiben der aus Justizbeamten bestehenden lettischen Grand Jury vorgelegt, welches bestätigt, dass keinerlei Entschlüsse getroffen worden sind, auf deren Grundlage man Konten hätte einfrieren können.

Aus Sicht der Verteidigung reicht dies aus, um die Erklärung der GSA komplett zu widerlegen.

Die Anwälte betonten, dass sie bei sämtlichen lettischen Banken angefragt hätten, ob diese Konten im Namen des ehemaligen ersten stellvertretenden Ministerpräsidenten führen. Die erhaltenen Antwortschreiben lassen darauf schließen, dass Sergiy Arbuzov keine Konten bei lettischen Banken hatte.

Die Verteidigung fordert den Generalstaatsanwalt der Ukraine auf, die Erklärungen bezüglich der mutmaßlichen Sicherstellung von Konten von Sergiy Arbuzov in Lettland aufgrund der gesammelten schriftlichen Beweise zurückzuziehen und die Verbreitung von diesbezüglichen Informationen zu unterlassen.

Quelle: Press office of Sergiy Arbuzov (ots)

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