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Berufungsgericht reduziert Haft für Kremlkritiker Chodorkowski

Archivmeldung vom 24.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Michail Chodorkowskij Bild: PressCenter of Mikhail Khodorkovsky and Platon Lebedev
Michail Chodorkowskij Bild: PressCenter of Mikhail Khodorkovsky and Platon Lebedev

Das Berufungsgericht in Moskau hat die Haftdauer für den russischen Kremlkritiker Michail Chodorkowski um ein Jahr gekürzt. Die Gefängnisstrafe für den früheren Ölmanager betrage Medienberichten nach nun 13 Jahre. Im Dezember hatte das Gericht eine Haftstrafe von 14 Jahren gegen den Kremlkritiker festgelegt. Chodorkowski kommt damit bereits 2016 statt 2017 frei.

Dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Ölkonzerns Jukos wird Steuerhinterziehung und planmäßiger Betrug, Geldwäscherei und Unterschlagung vorgeworfen.

Westerwelle kritisiert Urteil im Chodorkowski-Prozess

Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) hat den erneuten Schuldspruch im Chodorkowski-Prozess kritisiert. "Ich bedauere, dass das Moskauer Berufungsgericht das Urteil gegen Michail Chrodorkowski und Platon Lebedew bestätigt hat", sagte der FDP-Politiker am Dienstag in Berlin. Rechtssicherheit sei ein hohes Gut und als Voraussetzung für Investitionen ebenso von Bedeutung wie für das Sicherheits- und Gerechtigkeitsempfinden der Bürger, so Westerwelle weiter.

Schockenhoff: Bestätigung eines politisch motivierten Schuldspruchs - ein falsches Signal

Zu der Bestätigung des Urteils im Berufungsverfahren gegen den ehemaligen Yukos-Chefs Michail Chodorkowskij und seinen früheren Geschäftspartner Platon Lebedew erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Schockenhoff: "Das Inkrafttreten des Schuldspruchs gegen die beiden Angeklagten bestätigt unsere Sorge, dass das Verfahren nicht den rechtsstaatlichen Bedingungen entspricht, zu denen sich Russland verpflichtet hat."

Schockenhoff weiter: "Auch wenn das Strafmaß um ein Jahr auf 13 Jahre herabgesetzt wurde, bleiben die Umstände des Prozesses, der im Dezember 2010 zu Ende ging, fragwürdig. Es ist zu bedauern, dass dieses Urteil durch die Entscheidung der Berufungsinstanz nun rechtskräftig ist. Angesichts der langen Haftdauer und vor allem mit Rücksicht auf die Eltern, Partner und Kinder der Verurteilten appellieren wir an die russischen Justizbehörden, Michail Chodorkowskij und Platon Lebedew die Strafe nicht erneut in einer fernen Strafkolonie, sondern in einem Gefängnis in Moskau oder in der Nähe ableisten zu lassen. Grundsätzlich hält die heutige Entscheidung den Eindruck aufrecht, dass es sich um ein politisch motiviertes Verfahren handelt. Das Inkrafttreten des Schuldspruchs ist ein Rückschlag für die Bemühungen um mehr Rechtssicherheit in Russland. Er läuft den Modernisierungsbemühungen des russischen Präsidenten zuwider, der sich die Stärkung eines unabhängigen russischen Justizwesens zum Ziel gesetzt hat.

Erste Reformen im russischen Strafvollzug und die jüngste Verurteilung der rechtsextremen Mörder des Menschenrechtsanwalts Stanislaw Markelow und der Journalistin Anastasia Baburowa unterstreichen diese Bestrebungen. Deshalb ist die Bestätigung des Schuldspruchs gegen Michail Chodorkowskij und Platon Lebedew ein falsches Signal auch für Russlands Partner im Westen: Rechtssicherheit ist eine Voraussetzung für ein modernes und starkes Russland. Vertrauen in eine unabhängige Justiz ist eine Grundbedingung für Investitionen und Innovation. Deshalb ist im weiteren Verlauf des Verfahrens zu beurteilen, ob die Verteidigung eine faire Chance erhält, die auf dem Rechtsweg möglichen weiteren Schritte voll auszuschöpfen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur / CDU/CSU - Bundestagsfraktion

 

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