EU-Gericht rügt unzureichenden Zugang zu Impfstoff-Verträgen
Archivmeldung vom 17.07.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Gericht der Europäischen Union (EuGH) hat die Kommission für einen unzureichenden Zugang zu Impfstoff-Verträgen gerügt. Die Brüsseler Behörde habe der Öffentlichkeit "keinen hinreichend umfassenden Zugang zu den Verträgen über den Kauf von Impfstoffen gegen Covid-19 gewährt", teilte das EuG am Mittwoch in Luxemburg mit.
Dieser Verstoß betreffe insbesondere die Entschädigungsbestimmungen der
Verträge und die Erklärungen über das Nichtvorliegen von
Interessenskonflikten, die die Mitglieder des Verhandlungsteams für den
Kauf der Impfstoffe abgegeben hätten, hieß es weiter.
Hintergrund
des Verfahrens waren die in den Jahren 2020 und 2021 zwischen der
Kommission und Pharmaunternehmen geschlossenen Verträge über den Kauf
von Corona-Impfstoffen. Dabei waren rund 2,7 Milliarden Euro freigegeben
worden, um eine verbindliche Bestellung von über einer Milliarde
Impfstoffdosen aufzugeben.
2021 hatten Europaabgeordnete und
Privatpersonen auf der Grundlage der Verordnung über den Zugang zu
Dokumenten Zugang zu diesen Verträgen und weiteren Dokumenten beantragt,
"um ihre Bedingungen zu verstehen und sich von der Wahrung des
öffentlichen Interesses zu überzeugen". Nachdem die Kommission die
Dokumente nur teilweise veröffentlicht hatte, erhoben die Antragsteller
vor dem EuG Nichtigkeitsklagen.
Das Gericht gab den Klagen nun
teilweise statt und erklärte die Entscheidungen der Kommission für
nichtig, soweit sie Fehler aufwiesen. Bezüglich möglicher
Entschädigungen von Pharmaunternehmen durch die Mitgliedstaaten wegen
etwaiger Schadensersatzansprüche weise man darauf hin, dass der
Hersteller für den Schaden hafte, der durch einen Mangel seines Produkts
verursacht worden sei, so die Richter. Diese Haftung könne nicht durch
Klauseln begrenzt oder ausgeschlossen werden. Eine Erstattung durch
Dritte sei jedoch möglich.
Quelle: dts Nachrichtenagentur