Türkei lässt hoch qualifizierte syrische Flüchtlinge nicht in EU ausreisen
Archivmeldung vom 21.05.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Türkei und die EU streiten über einen weiteren zentralen Teil des Flüchtlingsabkommens: die Auswahl jener Syrer, die über den sogenannten 1:1-Mechanismus nach Europa übersiedeln dürfen. Mehrere europäische Regierungen kritisieren, dass unter den Aufnahmekandidaten auffallend viele Härtefälle seien, berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".
In einer internen EU-Sitzung in Brüssel monierte der Vertreter Luxemburgs, dass die ersten Vorschläge aus der Türkei auffällig viele "schwere medizinische Fälle enthalten oder Flüchtlinge mit sehr niedriger Bildung".
Ähnliches berichtete Innenstaatssekretär Ole Schröder (CDU) dem Innenausschuss des Bundestags. Nach übereinstimmenden Angaben aus Deutschland, den Niederlanden und Luxemburg zogen die türkischen Behörden in den vergangenen Wochen mehrfach bereits erteilte Ausreisegenehmigungen in letzter Minute wieder zurück. Meistens soll es sich um Familien gehandelt haben, deren Väter gut ausgebildete Ingenieure, Ärzte oder Facharbeiter waren.
Inzwischen hat die Türkei dem Flüchtlingshilfswerk UNHCR offiziell mitgeteilt, dass syrische Akademiker nicht mehr über den 1:1-Mechanismus ausreisen dürfen. Die EU hat der Türkei bei dem Verfahren Sonderrechte eingeräumt, die international unüblich sind. Normalerweise entscheidet das UNHCR, wer für ein Umsiedlungsprogramm ("Resettlement") infrage kommt. Die türkische Regierung hat dagegen durchgesetzt, dass sie die erste Auswahl treffen darf. Offiziell ist beim Flüchtlingshilfswerk die Rede von einem verkürzten Verfahren, das "in Absprache mit den türkischen Behörden sowie den Aufnahmeländern" erfolge.
Quelle: dts Nachrichtenagentur