Union weist Österreichs Kritik an EU-Asylvorschlägen zurück
Archivmeldung vom 23.09.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie Unionsfraktion im Bundestag hat die Kritik des österreichischen Bundeskanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) am EU-Reformplan zur Asylpolitik zurückgewiesen. "Der Vorschlag der Kommission zur Reform der gemeinsamen europäischen Asylpolitik enthält Licht und Schatten. Es wäre voreilig und ein Fehler, ihn bereits jetzt als `gescheitert` zu erklären, wie es der österreichische Bundeskanzler getan hat", sagte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) der "Welt".
Entscheidend sei, dass endlich eine konkrete Arbeitsgrundlage auf dem Tisch liege. "Wir wollen nun in den nächsten Monaten alles daransetzen, eine faire Lastenteilung in Europa einzurichten, die Deutschland und die anderen bislang primär betroffenen Staaten entlastet." Dazu nötig seien ein starker Außengrenzschutz, konsequente Außengrenzverfahren und vor allem eine "Eindämmung der illegale EU-Binnenmigration von Asylbewerbern, die sich stark zum Nachteil Deutschlands auswirkt". Frei begrüßte, dass die EU-Kommission erstmals einen Schwerpunkt auf die Rückführung abgelehnter Asylbewerber lege.
"Bei den Rückführungen geht es um nicht weniger als ein ganz eindeutiges Signal: Wer nicht schutzbedürftig ist und gleichwohl einen Asylantrag stellt, hat in Europa keine Bleibeperspektive und sollte sich nicht auf den Weg zu unserem Kontinent machen. Alle Regelungen laufen ins Leere, wenn es an dem Willen oder dem Vermögen fehlt, ablehnende Asylbescheide konsequent durchzusetzen." Ob die Vorschläge der EU-Kommission zu mehr Rückführungen führen werden, sei die Frage, "die mehr als andere über das Gelingen und Scheitern der Gesamtreform entscheidet". Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), nannte als entscheidende Punkte der Reform: "Asylgesuche müssen durchweg bereits an der europäischen Außengrenze gestellt und geprüft werden. Bei fehlender Schutzberechtigung muss eine Zurückweisung beziehungsweise Rückführung direkt von dort aus erfolgen." Zudem müsse die Sekundärmigration innerhalb Europas unterbunden werden, sagte Middelberg: "Mitgliedstaaten, die einmal für Bewerber zuständig geworden sind, müssen hierfür dauerhaft zuständig bleiben. Anspruch auf Sozialleistungen darf es dann nur in diesen Staaten geben."
Quelle: dts Nachrichtenagentur