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Bundesnachrichtendienst vertuschte das Verschwinden eines Deutsch-Ägypters in geheimem US-Gefängnis

Archivmeldung vom 28.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesnachrichtendienst hat nach Informationen des ZDF- Magazins "Frontal 21" die Suche nach einem verschwundenen Deutsch- Ägypter behindert. Der damals 69jährige Abdel-Halim K. war von Maskierten aus dem Hotel "Hollywood" in Sarajevo nach Tuzla in das US-Militärgefängnis verschleppt worden.

Nach seinem plötzlichen Verschwinden ließ die Familie nach Abdel-Halim K. suchen, der schon seit längerem in München lebte. Sein Rechtsanwalt versuchte bei deutschen Behörden erfolglos, etwas über den Verbleib seines Mandanten zu erfahren. Der Anwalt: "Es wurde gemauert."

Aus BND-Unterlagen, die Frontal 21 vorliegen, geht hervor, dass der Rechtsanwalt auch einen BND-Mitarbeiter in Sarajevo anrief. Der leugnete jedoch nach eigenen Worten, dass er BND-Mitarbeiter sei und Kenntnis von einer Verhaftung habe. Über den Anruf des Anwalts und seine Reaktion informierte der BND-Mitarbeiter auch seine Dienststelle.

Dabei hatte er schon zuvor von zwei BKA-Kollegen während einer gemeinsamen Autofahrt persönlich erfahren, dass Abdel-Halim K. und sein Begleiter in Tuzla gefangengehalten und offensichtlich misshandelt würden. Einer der beiden BKA-Beamten hatte dabei seine Einschätzung widergegeben, "... dass die Amerikaner in Tuzla das machen würden, wofür in Den Haag Serben vor dem ITCY (Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien) landen."

Dieser BKA-Beamte berichtete dem Untersuchungsausschuss des Bundestages am vergangenen Donnerstag, dass er nach seiner Rückkehr aus Bosnien unverzüglich einen dreiseitigen Bericht über die Lage des Deutsch-Ägypters in Tuzla für die Nachrichtendienst-Lage im Kanzleramt geschrieben habe. Anfang Oktober 2001 müssen demnach im Kanzleramt Erkenntnisse über die Haftumstände Abdel-Halim K.s im Geheimgefängnis der USA in Tuzla vorgelegen haben.

Quelle: Pressemitteilung Frontal 21/ZDF

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