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BKA warnt vor Terroranschlägen auf den Luftverkehr

Archivmeldung vom 21.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Hauptgebäude Bundeskriminalamt Wiesbaden Liegenschaft Thaerstraße in Wiesbaden
Hauptgebäude Bundeskriminalamt Wiesbaden Liegenschaft Thaerstraße in Wiesbaden

Foto: Wo st 01
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor islamistischen Terroranschlägen auf den Luftverkehr. "Für westliche Fluggesellschaften und Flughäfen ergibt sich eine Bedrohungsqualität, die sich jederzeit in einem erfolgreichen Anschlag manifestieren kann", heißt es in dem vertraulich gestempelten "Lagebild Luftsicherheit 2012 - des BKA, das der "Welt am Sonntag" vorliegt.

Die Luftfahrt stehe nach wie vor im "Zielspektrum" sowohl islamistisch-terroristischer Gruppierungen als auch von islamistisch motivierten Einzeltätern. Insbesondere Terrorgruppen würden trotz stetig optimierter Sicherheitsvorkehrungen ihre "Techniken weiterentwickeln" und ihre "Tatplanungen flexibel anpassen".

Es bestehe die Gefahr, dass sie über "IT-basierte" Programme Flugbewegungen live scannen und Hilfsmittel wie Flightradar24 nutzen. Ziele könnten "Passagier- und Frachtflugzeuge aber auch sonstige Flughafeneinrichtungen" sein.

"Die Anschläge auf einen israelischen Reisebus am Flughafen Burgas in Bulgarien im Juli 2012 sowie auf den Flughafen Peshawar in Pakistan im Dezember 2012 zeigen, dass Anschläge in öffentlichen Teilen von Flughafeninfrastrukturen an Attraktivität für islamistisch motivierte Täter nichts eingebüßt haben", heißt es in dem Dossier. 100-prozentige Sicherheit könne es nicht geben. Umso wichtiger sei es, durch "permanente Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen das Anschlagrisiko zu begrenzen", schreibt das BKA.

Aktuell liegen allerdings keine konkreten Hinweise auf Anschlagplanungen in Deutschland vor. Das BKA schließt auch den Einsatz ferngesteuerter Drohnen oder Modellflugzeuge in Deutschland nicht aus. Den ernsthaften Willen, entsprechende Ideen und Planungen umzusetzen, belege zum Beispiel der Fall von Rezwan Ferdaus. Er wollte im vorigen Jahr in den USA das Capitol und das Pentagon mittels mit Plastiksprengstoff beladenen Modellflugzeugen attackieren. Der Mann hatte hierfür bereits Flugzeuge besorgt und Fernzünder hergestellt, bevor er vom FBI festgenommen wurde.

"Ähnliche Szenarien müssen auch in Deutschland als mögliche Tatoption in Betracht gezogen werden", betont das BKA in seinem Bericht. Denkbar sei die Steuerung eines mit Sprengstoff beladenen Flugkörpers in "ein Verkehrsflugzeug beziehungsweise einen Flughafen". Grundsätzlich sei es möglich, mit Hilfe Internet gestützter Ortungssysteme wie Flightradar 24 Avionikdaten eines Verkehrsflugzeuges mit auf GPS basierten Steuerungssystemen eines Modellflugzeuges zu koppeln. Damit könne einen Verkehrsjet im Landeanflug ("geringe Höhe, Geschwindigkeit unterhalb 300 Km/h") angegriffen werden.

Die Wahrscheinlichkeit einer solchen Attacke schätzt das BKA allerdings als "gering" ein, weil es technisch anspruchsvoll sei. "Erfolg versprechender dürfte eine Steuerung von mit Sprengstoff beladenen Modellflugzeugen auf Ziele in bewohnten Gebieten, auf Menschenansammlungen und Gebäude sein", heißt es in dem Bericht. Denn dafür sei keine Steuerung per GPS erforderlich. Der Täter könne einen Anschlag leichter ausführen, weil das Ziel größer als ein Flugzeug und unbeweglich sei.

Bislang sind die Befürchtungen allerdings noch abstrakt: "Erkenntnisse, die auf eine konkrete Gefährdung durch einen terroristischen Einsatz von Drohnen/Modellflugzeugen hinweisen, liegen aktuell nicht vor", stellt das BKA im Lagebild fest.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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