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BFA 3 beschließt Empfehlungen für Europa-Wahlprogramm

Archivmeldung vom 16.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dr. Joachim M. Keiler (2018)
Dr. Joachim M. Keiler (2018)

Bild: AfD Deutschland

Zielsetzung: Ergebnisse des BFA 3 sollen Gegenstand einer Mitgliederbefragung werden. Nachdem zwischenzeitlich durch die turnusmäßig erforderlich gewordenen Wahlen in den Landesfachausschüssen die Delegierten für den BFA 3 von allen Bundesländern benannt waren, wurden die bisher erarbeiteten Beiträge für das Europa-Wahlprogramm auf der Präsenzsitzung am 17.06.2018 in Frankfurt abschließend diskutiert. Die Ergebnisse sollen Gegenstand einer Mitgliederbefragung werden.

Innerhalb des BFA 3 wird eine Besteuerungskompetenz zu Gunsten der EU durchgängig abgelehnt und selbst die Mehrwertsteuerharmonisierungsabkommen, die ja nicht unter dem Oberbegriff Steuerkompetenz, sondern Marktharmonisierung stehen, wird sehr kritisch gesehen.

Bei den Wirtschaftsthemen stehen die bürokratischen EU-Verordnungen, nicht zuletzt auch die Datenschutzgrundverordnung mit ihren hindernden Auswirkungen für mittelständische Unternehmen, im Vordergrund der Diskussion.

Jenseits des Europa-Wahlprogrammes wird sich der BFA 3 verstärkt in die Diskussion um die Frage der Altersvorsorge und der Rentenfinanzierung einbringen. Bereits seit dem Grundsatzprogramm vertritt der BFA 3 die Auffassung, dass eine große Steuer- und Sozialreform erforderlich ist. Schon heute wird beispielsweise die Rente in einer Größenordnung von mehr als 70 Milliarden Euro aus Steuermitteln quersubventioniert, so dass bereits dieser Umstand eine Abstimmung zwischen den Themenbereichen Steuer- und Sozialpolitik erzwingt. Der BFA 3 wird deshalb nach Abschluss der Arbeiten am Europa-Wahlprogramm eine ausschussübergreifende Diskussion mit dem BFA 11 führen. Ziel sollte es auch sein, einen Steuer- und Sozialkongress abzuhalten, auf dem eine endabgestimmte Grundpositionierung entwickelt wird.

Gerade die Frage der gerechten Altersvorsorge oder des Krankenversicherungssystems animieren immer wieder einzelne AfD-Mitglieder, an den Fachausschüssen vorbei Konzepte in Vorlage zu bringen, die nicht in der AfD-programmatisch erforderlichen Kompetenz der Fachausschüsse entwickelt wurden. Nichtsdestotrotz belegen diese Vorschläge die inhaltliche Kompetenz unserer Partei, die verschiedenen politischen Sichtweisen und bereichern damit auch die Diskussion innerhalb der Fachausschüsse.

Quelle: AfD Deutschland

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