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Brüssel macht Zugeständnisse bei EU-Einlagensicherung

Archivmeldung vom 04.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de

Die EU-Kommission ist erstmals vorsichtig von ihrem Plan abgerückt, bis 2024 eine voll vergemeinschaftete EU-Einlagensicherung einzuführen: Man könnte das European Deposit Insurance Scheme (Edis) "langsamer einführen" und mit "Fortschritten bei der Risikoreduzierung" in den Bankenbilanzen verknüpfen, heißt es laut "Handelsblatt" in dem Entwurf einer "Mitteilung" zur "Vollendung der Bankenunion".

Die EU-Kommission will das Papier nächste Woche veröffentlichen. In einer "ersten Phase" der Edis-Einführung könne man sich darauf beschränken, einen "Liquiditätsausgleich" zwischen den nationalen Einlagensicherungssystemen vorzuschreiben. Es handele sich dabei um "Kredite, die später voll rückzahlbar sind", heißt es in dem Papier. Auf den ursprünglich auch vorgesehenen Verlustausgleich zwischen den nationalen Systemen könne in der Phase eins verzichtet werden. Von einem voll gesamtschuldnerisch haftenden EU-Einlagensicherungsfonds ist in dem Papier keine Rede mehr.

Und auch die Phase zwei – eine Mitversicherung zwischen den nationalen Einlagensicherungsfonds – will die Kommission langsamer angehen als bisher geplant. Es müsse keinen automatischen Übergang in Phase zwei geben, heißt es in nun in dem Papier. Stattdessen könne man den Übergang von Bedingungen abhängig machen. Die Kommission will mit ihren Zugeständnissen die jahrelange Blockade des Dossiers im EU-Finanzministerrat und im Europaparlament auflösen. "Zwei Jahre nach der Vorlage des Edis Entwurfs ist definitiv die Zeit für Fortschritte gekommen", heißt es in dem Papier. Vor allem Deutschland, aber auch andere EU-Staaten wollen die EU-Einlagensicherung nicht einführen, solange in manchen Banken-Bilanzen gefährliche Verlustrisiken etwa durch nicht bediente Kredite schlummern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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