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Uhl: Wirksame Kontrolle beim Zugriff auf Bankdaten erforderlich

Archivmeldung vom 28.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Angesichts des geplanten EU-Abkommens zum Zugriff von US-Behörden auf europäische Bankdaten, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:

Zunächst besteht kein Zweifel daran, dass der Zugriff von Sicherheitsbehörden auf Bankdaten zur Aufklärung von Terrorismusfinanzierung unerlässlich ist.

Allerdings ist der bisherige Zustand, wonach US-Behörden unkontrolliert Zugriff auf Zahlungsverkehrsdaten zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung erhalten, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht länger hinnehmbar.

Mit dem Abschluss eines Abkommens werden die USA verpflichtet, ein angemessenes Datenschutzniveau völkerrechtlich bindend zu gewährleisten. Insofern ist die Aufnahme entsprechender Verhandlungen grundsätzlich zu begrüßen.

Dabei muss eine wirkungsvolle und glaubwürdige Kontrolle jedes Zugriffs durch eine unabhängige Stelle unter Berücksichtigung der Souveränität der einzelnen EU-Mitgliedstaaten gewährleistet werden. Diese rechtspolitischen Grundsätze werden die Voraussetzung bilden für ein Ratifizierungsverfahren durch den Bundestag.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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