Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Weltgeschehen Opfer der chinesischen Polizei-Psychiatrie berichtet über seine Qualen

Opfer der chinesischen Polizei-Psychiatrie berichtet über seine Qualen

Archivmeldung vom 02.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wenige Tage vor dem Besuch von Chinas Staatspräsident Hu Jintao in Berlin am 10. November hat zum ersten Mal ein bekannter chinesischer Dissident in Deutschland Asylgefunden. Der 56 Jahre alte Wang Wanxing wurde 13 Jahre in einem Psychiatriekrankenhaus in Peking festgehalten, wie die ZEIT berichtet.

Er war 1992 bei einer Demonstration auf dem Platz des Himmlischen Friedens verhaftet worden. Er ist der erste Häftling aus einem der Gulag-ähnlichen Krankenhäuser, der über die Leiden dort berichtet. Wang Wanxing lebt seit fast drei Monaten mit seiner Familie in Frankfurt am Main.

Der ZEIT berichtet er Einzelheiten über seine Leidenszeit in der chinesischen Polizeipsychiatrie. Täglich seien die Patienten mit Stromstößen gequält worden. "Manchmal mussten alle Insassen einer Abteilung zur Bestrafung antreten, einer nach dem anderen, weil Krankenschwestern und Ärzte ihren Frust loswerden wollten", berichtet Wang. Den Patienten sei eine Nadel in die Oberlippe gestochen worden, über die sie die Stromstöße erhielten. War jemand gegen den Schmerz bereits abgestumpft, so wurde die elektrische Spannung abwechselnd auf hoch und niedrig eingestellt. "Für die Opfer war die Behandlung extrem schmerzhaft", sagt Wang der ZEIT. Für ihn sei es die größte Qual gewesen, als gesunder Mensch 13 Jahre lang fast ausschließlich von Geisteskranken umgeben zu sein. Stets habe er unter Gewaltdrohungen der Patienten gelitten. Er habe zugesehen, wie zwei Mitinsassen im Beisein des Personals ermordet wurden. Wang: "Es gibt keinerlei gerichtlichen Prozess, keinerlei Zugriff auf einen Anwalt. Gegen das polizeiliche Urteil, geisteskrank zu sein, besteht keine Einspruchsmöglichkeit, es ist zeitlich nicht begrenzt. Das macht die Hoffnung auf Entlassung für die Insassen so schwer, schwerer als im Gefängnis oder Arbeitslager, wo die Strafen zeitlich begrenzt sind."

Quelle: Pressemitteilung DIE ZEIT

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte dumm in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige