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CDU-Innenexperte Schuster hält Folterargumente im Fall Sami A. für unbegründet

Archivmeldung vom 13.08.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.08.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Armin Schuster
Armin Schuster

Foto: ASBT2018
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

CDU-Innenpolitiker Armin Schuster hat Zweifel an der Argumentation des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen im Fall des mutmaßlichen Islamisten Sami A. geäußert, der nach Tunesien abgeschoben wurde und aus Sicht des Gerichts zurückgeholt werden soll. "Die große Koalition wird Tunesien immerhin als sicheres Herkunftsland einstufen", sagte Schuster der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

"Es wäre daher schon interessant zu erfahren, über welche konkreten Hinweise das Gericht in Gelsenkirchen verfügt, die für die Gefahr einer Folter an Sami A. schon vor der Ausreise sprechen", so der CDU-Politiker. "Im Nachhinein erscheint diese Gefahrenprognose jedenfalls kaum noch haltbar. Es ist deshalb wichtig, dass sich jetzt das Oberverwaltungsgericht diesem Fall widmet", sagte Schuster. Dass die Stadt Bochum gegen ein Zurückholen des mutmaßlichen Ex-Leibwächters des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden argumentiert, begrüßte Schuster. "Die Stadt Bochum liegt mit ihrem Handeln insgesamt richtig, auch die Wiedereinreisesperre ist in solch einem Fall Routine und wurde nicht eigens wegen Sami A. verhängt", sagte er.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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