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Russische Vermögenswerte über 5,32 Milliarden Euro sanktioniert

Archivmeldung vom 18.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF, auch Bundesfinanzministerium) ist ein Ministerium der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin und Bonn. Das Ministerium wird unterstützt von einem wissenschaftlichen Beirat.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF, auch Bundesfinanzministerium) ist ein Ministerium der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin und Bonn. Das Ministerium wird unterstützt von einem wissenschaftlichen Beirat.

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Knapp ein Jahr nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine sind in Deutschland Vermögenswerte in Höhe von 5,32 Milliarden Euro sanktioniert. Das teilte das Bundesfinanzministerium mit, wie die "Welt am Sonntag" berichtet.

Die Summe setzt sich aus Vermögenswerten russischer "Entitäten" zusammen, zu denen neben natürlichen Personen und Firmen auf der EU-Sanktionsliste auch die russische Zentralbank gehört. Wie hoch die eingefrorenen Vermögenswerte der sogenannten Oligarchen in Deutschland sind, wollte das Ministerium nicht beantworten. Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS), die laut Gesetz zum 2. Januar 2023 ihre Arbeit aufnehmen soll, befindet sich noch im Aufbau. Bislang arbeiten dort 36 Beschäftigte, "der weitere Personalaufbau wird kontinuierlich vorangetrieben", teilte das Finanzministerium mit. Für "die prioritären Bereiche wie etwa Vermögensermittlung" seien "die Strukturen im Aufbau".

Eigentlich soll die ZfS laut dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II auch ein Register der eingefrorenen Vermögenswerte führen, das auf der Internetseite der Behörde veröffentlicht wird. Bislang ist das allerdings noch nicht geschehen. "Die Eintragungen können erst dann erfolgen, wenn ein gesicherter Ermittlungsstand vorliegt", teilte das Finanzministerium mit. "Die technische Umsetzung des Vermögensregisters wurde initiiert", heißt es.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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