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Polen fordert Prüfung des deutschen Systems der Richternominierung

Archivmeldung vom 18.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Zbigniew Ziobro (2019)
Zbigniew Ziobro (2019)

Lizenz: PDM-owner
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im jahrelangen Streit zwischen der EU-Kommission und Polen um die Reform des polnischen Justizwesens geht Polen nun einen Schritt weiter. Während die EU die Unabhängigkeit der Auswahlprozedur für Richter in Polen in Frage stellt, wirft Warschau den Blick nun auf Deutschland. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Polen fordert eine Überprüfung des deutschen Systems zur Nominierung von Richtern am Bundesgerichtshof durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Einen entsprechenden Antrag werde er im Kabinett stellen, sagte Justizminister Zbigniew Ziobro am Montag in Warschau. Gegen Deutschland solle ein Verfahren angestrengt werden, weil die Politisierung der Richternominierung gegen EU-Verträge verstoße.

Ziobro sagte, wenn der EuGH versichere, dass die Beteiligung von Politikern an der Auswahlprozedur für Richter in Polen die Unabhängigkeit dieser Richter infrage stelle, dann stelle Polen nun die Frage, welchen Einfluss so eine Beteiligung auf die Unabhängigkeit künftiger Richter am Bundesgerichtshof in Deutschland habe. Die Bundesregierung äußerte sich auf eine Anfrage der dpa bis zum späteren Nachmittag nicht zu den Vorwürfen.

Zwischen der polnischen Regierung und der EU-Kommission gibt es seit Jahren Streit, um den von der polnischen, nationalkonservativen PiS-Regierung vorangetriebenen Umbau des Justizwesens. Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eröffnet und Klagen beim EuGH eingereicht.

Im Juli hatte der EuGH geurteilt, die 2018 eingerichtete Disziplinarkammer an Polens Oberstem Gericht biete nicht alle Garantien für Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Ausgewählt werden die Mitglieder der Disziplinarkammer vom Landesjustizrat. Der EuGH kritisierte, der Landesjustizrat sei ein Organ, das "von der polnischen Exekutive und Legislative wesentlich umgebildet wurde", an seiner Unabhängigkeit gebe es berechtigte Zweifel.

Ziobro argumentierte nun, in Deutschland würden Richter für den Bundesgerichtshof vom Richterwahlausschuss gewählt, der ausschließlich aus Politikern besteht. Dem Gremium gehören die 16 Justizminister der Länder sowie 16 weitere Mitglieder an, die vom Bundestag bestimmt werden. Damit sei der Ausschuss stärker politisiert als Polens Landesjustizrat, sagte Ziobro. Diesem gehören 17 Richter, sechs Parlamentsabgeordnete sowie zwei von der Regierung entsandte Mitglieder an."

Quelle: RT DE

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