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EuGH: Polnische Justizreform verstößt gegen Unionsrecht

Archivmeldung vom 24.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Europäischer Gerichtshof: Großer Saal mit 13 Richtern
Europäischer Gerichtshof: Großer Saal mit 13 Richtern

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die umstrittene Justizreform der polnischen Regierung verstößt gegen EU-Recht. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Montag hervor. Die polnischen Rechtsvorschriften über die Herabsetzung des Ruhestandsalters für Richter des Obersten Gerichts stehen demnach im Widerspruch zum Unionsrecht.

Die streitigen Maßnahmen würden gegen die Grundsätze der Unabsetzbarkeit der Richter und der richterlichen Unabhängigkeit verstoßen, so die Luxemburger Richter. Die Anwendung der Herabsetzung des Ruhestandsalters auf amtierende Richter des Obersten Gerichts sei zudem nicht durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt. Die EU-Kommission hatte Polen wegen der umstrittenen Justizreform verklagt. Mit dem neuen polnischen Gesetz wurde das Pensionsalter für Richter am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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