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Bundesregierung mischt sich in Eon/RWE-Verfahren ein

Archivmeldung vom 24.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht der Europäischen Union (EuG) Bild: EuG
Gericht der Europäischen Union (EuG) Bild: EuG

Im Rechtsstreit um die Wirksamkeit ihres Milliardendeals haben Eon und RWE überraschend Unterstützung von der Bundesregierung bekommen. Das berichtet das "Handelsblatt".

Im laufenden Verfahren vor dem Gericht der Europäischen Union, bei dem die Genehmigung des Deals durch die EU-Kommission überprüft wird, hat die Bundesregierung demnach einen "Streithilfeantrag" für die "Bundesrepublik Deutschland" gestellt.

Mit einem Streithilfeantrag können nicht direkt beteiligte Parteien ihre Zulassung zu einem Verfahren beantragen, wenn sie ein berechtigtes Interesse belegen können. Die Beklagte ist die EU-Kommission. Sie hatte im vergangenen Jahr die milliardenschwere Transaktion genehmigt, mit der Eon und RWE im großen Stil Aktivitäten tauschten. Ende Mai reichte eine Gruppe namhafter Konkurrenten beim Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg eine Nichtigkeitsklage gegen den Megadeal ein. Eon und RWE hatten nach Angaben aus Kreisen der beteiligten Unternehmen schon frühzeitig einen Streithilfeantrag gestellt, um die EU-Kommission zu unterstützen. Das ist nicht überraschend. Umso mehr sei man in den Kreisen vom Schritt der Bundesregierung überrascht, schreibt das "Handelsblatt". In dem Schreiben hat sie beantragt, "die Bundesrepublik Deutschland als Streithelferin der Beklagten zuzulassen". Die Bundesregierung werde die klageabweisenden Anträge "vollumfänglich unterstützen", heißt es in dem Streithilfeantrag.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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