Kurnaz-Anwalt Docke: "Man wollte ihn schlicht nicht haben"
Archivmeldung vom 25.01.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittBernhard Docke, der Anwalt des ehemaligen Guantánamo-Häftlings Murat Kurnaz, erwägt nach den neuesten Presseenthüllungen, die Bundesregierung wegen Beihilfe zur Freiheitsberaubung zu verklagen.
Im Interview mit ZEIT ONLINE sagt
Docke, es habe am politischen Willen gefehlt, den in Bremen
aufgewachsenen Türken aus dem US-Gefangenenlager heimzuholen. Die
Frage, ob die Bundesregierung sich der Beihilfe zur Feiheitsberaubung
schuldig gemacht habe, "stellt sich immer konkreter", sagt Docke. Ihm
gegenüber sei auch nie zugegeben worden, "dass es überhaupt ein
Freilassungsangebot gegeben hat. Ebenso wenig habe ich je eine
Rechtfertigung dazu vernommen, warum dieses Angebot gegebenenfalls
nicht angenommen wurde. Mir ist dazu kein Argument aus öffentlichem
Munde mitgeteilt worden".
Docke weiter: "Mittlerweile heißt es, es seien gewisse Auflagen an
das Angebot geknüpft gewesen. Aus meiner Sicht wäre das allerdings
unerheblich. Denn aus den Unterlagen, die jetzt vorliegen, ist klar
ersichtlich: Der politische Wille, Murat Kurnaz aus Guantánamo
herauszuholen, fehlte komplett. Man wollte ihn schlicht nicht in
Deutschland haben."
Zur politischen Verantwortung des damaligen Chefs des Kanzleramts Frank-Walter Steinmeier sagt Docke: "Er darf solche Sachen nicht durchwinken, wenn er mit ihnen befasst ist. Er muss solche grundlegenden Entscheidungen schließlich politisch verantworten."
Quelle: Pressemitteilung ZEIT ONLINE