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Kurnaz-Anwalt Docke: "Man wollte ihn schlicht nicht haben"

Archivmeldung vom 25.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Bernhard Docke, der Anwalt des ehemaligen Guantánamo-Häftlings Murat Kurnaz, erwägt nach den neuesten Presseenthüllungen, die Bundesregierung wegen Beihilfe zur Freiheitsberaubung zu verklagen.

Im Interview mit ZEIT ONLINE sagt Docke, es habe am politischen Willen gefehlt, den in Bremen aufgewachsenen Türken aus dem US-Gefangenenlager heimzuholen. Die Frage, ob die Bundesregierung sich der Beihilfe zur Feiheitsberaubung schuldig gemacht habe, "stellt sich immer konkreter", sagt Docke. Ihm gegenüber sei auch nie zugegeben worden, "dass es überhaupt ein Freilassungsangebot gegeben hat. Ebenso wenig habe ich je eine Rechtfertigung dazu vernommen, warum dieses Angebot gegebenenfalls nicht angenommen wurde. Mir ist dazu kein Argument aus öffentlichem Munde mitgeteilt worden".

Docke weiter: "Mittlerweile heißt es, es seien gewisse Auflagen an das Angebot geknüpft gewesen. Aus meiner Sicht wäre das allerdings unerheblich. Denn aus den Unterlagen, die jetzt vorliegen, ist klar ersichtlich: Der politische Wille, Murat Kurnaz aus Guantánamo herauszuholen, fehlte komplett. Man wollte ihn schlicht nicht in Deutschland haben."

Zur politischen Verantwortung des damaligen Chefs des Kanzleramts Frank-Walter Steinmeier sagt Docke: "Er darf solche Sachen nicht durchwinken, wenn er mit ihnen befasst ist. Er muss solche grundlegenden Entscheidungen schließlich politisch verantworten."

Quelle: Pressemitteilung ZEIT ONLINE

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