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Justizminister begrüßt internationalen Haftbefehl gegen Putin

Archivmeldung vom 18.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) und von Eurojust in Den Haag
Das Gebäude des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) und von Eurojust in Den Haag

Foto: Vincent van Zeijst
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat den Erlass eines Haftbefehls durch den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen begrüßt. "Wer wie Putin einen blutigen Krieg angezettelt hat, sollte sich dafür vor Gericht verantworten müssen", sagte Buschmann dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Samstagsausgabe).

"Die beste Lösung ist es, wenn eine Anklage vor dem Internationalen Strafgerichtshof erhoben werden kann. Der nun erlassene Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen ist ein wichtiges Signal der Entschlossenheit." Der FDP-Politiker fügte hinzu: "Wir sollten daneben auch weiterhin über andere Modelle nachdenken, wie wir eine konsequente Strafverfolgung umsetzen, etwa mit einem Sondertribunal zur Verfolgung des Verbrechens des Angriffskrieges." Zu all diesen Fragen gebe es einen engen Austausch mit den internationalen Partnern und den bereits ermittelnden Institutionen, so etwa am kommenden Montag in London bei der internationalen Konferenz der Justizminister zur Unterstützung der Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs. "Uns alle verbindet der Wille, entschlossen auf die schlimmen Verbrechen in der Ukraine zu reagieren", so Buschmann.

Der Internationale Strafgerichtshof hatte am Freitag mitgeteilt, dass Putin mutmaßlich für die rechtswidrige Deportation von Kindern und Umsiedlungen aus besetzen Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation verantwortlich sei. Haftbefehl erlassen wurde auch gegen die Kinderrechtskommissarin in Putins Präsidialverwaltung, Maria Lwowa-Belowa. Wegen des Angriffs auf die Ukraine an und für sich kann der Strafgerichtshof aus formalen Gründen nicht tätig werden. Deshalb wird nach anderen Wegen gesucht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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